Zuschüsse für Auszubildende

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Zuschüsse für Auszubildende können unter bestimmten Umständen hilfreich sein, denn Azubis können mit der Ausbildungsvergütung keine großen Sprünge machen, obwohl immer mehr Flexibilität in Sachen Wohnort und Arbeitsplatz verlangt wird.

Zuschüsse für Auszubildende können finanzielle Lücken füllen

Die Jugendarbeitslosigkeit ist im Vergleich zu den Jahren nach der Wiedervereinigung stark zurückgegangen, manche Experten sehen sie sogar vollständig beseitigt. Doch auch, wenn es inzwischen deutlich einfacher geworden ist, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, ist die Lehrzeit für viele Azubis mit erheblichen finanziellen Hürden verbunden. Die Ausbildungsvergütung ist schließlich kein vollwertiges Gehalt, sondern trägt den Besonderheiten des deutschen dualen Ausbildungssystems Rechnung.

Während der Ausbildung steht der Azubi schließlich nicht als vollwertige Arbeitskraft zur Verfügung und muss einen Teil seiner Arbeitszeit für bestimmte Ausbildungszwecke aufwenden, darunter zum Beispiel die Berufsschule. Somit stellt die Zahlung des Ausbildungsgeldes nur eine Art Aufwandsentschädigung durch die Betriebe dar.


Finanzielle Herausforderungen während der Ausbildung

In vielen Ländern (und auch noch in manchen Berufen in Deutschland) ist eine derartige duale Ausbildung gar nicht üblich und man muss Schulgeld oder andere Gebühren zahlen.

Doch dieses Wissen hilft im konkreten Fall wenig weiter, wenn die Auszubildenden vor dem Problem stehen, die täglichen Lebenshaltungskosten, Fahrten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz und andere Dinge finanzieren zu müssen.

Nicht immer können (oder wollen) Eltern einem finanziell unter die Arme greifen, in diesen Fällen können Zuschüsse für Auszubildende eine Entlastung bringen.

Es gibt verschiedene Fördermittel, die unter anderem durch die Bundesagentur für Arbeit oder Stellen des Bundesministeriums für Arbeit gewährt werden.

Folgende Möglichkeiten gibt es, an die Zuschüsse für Auszubildende heranzukommen, um die Bezüge von Auszubildenden aufzustocken:

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • BAföG für Auszubildende
  • Wohngeld
  • private Stipendien und Förderprogramme
  • Leistungen nach §27 SGB II
  • Kindergeld
  • Bildungskredit der KfW
  • Nebenjob
  • Schülerausweis
  • für Ausbildungssuchende: Vermittlungsbudget durch die Arbeitsagentur

Zuschüsse für Auszubildende: Wie viel verdienen Azubis im Durchschnitt?

Im Jahr 2018 betrugen die tariflich geregelten Ausbildungsvergütungen im Durchschnitt 908 Euro pro Monat. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine Steigerung um 3,7 Prozent dar. Aufgesplittet nach West und Ost, lag der Durchschnittsverdienst bei 913 bzw. 859 Euro.

Diese Zahlen ermittelt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) regelmäßig. Sie bilden aber eben nur einen Durchschnittswert ab, was bedeutet, dass viele nicht ohne Zuschüsse für Auszubildende auskommen. Insbesondere bei großen Distanzen zwischen Ausbildungsstelle und Wohnort kommen die Betroffenen aufgrund hoher Kosten für das Pendeln schnell in finanzielle Not.

Ein Umzug ist gerade für Auszubildende oft gar nicht aus eigener Kraft zu stemmen. Aber auch hierfür gibt es gegebenenfalls Hilfe. Wer sich noch auf Ausbildungssuche befindet, kann beispielsweise bei der Arbeitsagentur ein Vermittlungsbudget bekommen, durch das Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Kosten für Bewerbungsunterlagen und andere Dinge abgedeckt werden. Je nach finanziellen Verhältnissen (auch die der Eltern und eventueller Partner) können sogar Leistungen nach dem ALG II (also Hartz IV) in Betracht kommen. Dies allerdings nur, wenn kein Anspruch auf andere Leistungen wie Bafög oder Bundesausbildungsbeihilfe des Bundesministeriums für Arbeit besteht.

Für einmalige Anschaffungen wie Haushaltsgründung, Zuschüsse zu Heizkosten etc. kann aber auch darüber hinaus eine Leistungserbringung nach Hartz IV infrage kommen. Das hängt sehr von den persönlichen Verhältnissen ab und kann pauschal nicht geklärt werden.

Exkurs: Guter Verdienst auch für Azubis in der generalistischen Pflegeausbildung

Junge Menschen, die sich für eine generalistische Pflegeausbildung entscheiden, erlernen nicht nur einen Beruf, der anderen Menschen hilft und Hochachtung aufgrund ihres täglichen Einsatzes für andere verdient. Vielmehr profitieren die Auszubildenden hierbei auch von einer attraktiven Ausbildungsvergütung, die in dieser Form erst seit der Reform der Pflegeberufe zum 1. Januar 2020 vorliegt.

Die Ausbildung in den Pflegeberufen wurde neu geregelt. Inzwischen gibt es beste Jobaussichten dank einer generalistischen Pflegeausbildung, bei der die drei Berufe Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in und Kinderkrankenpfleger/-in zusammengefasst wurden. In das neue Berufsbild fließen die fachlichen Inhalte aus allen drei Berufen ein, sodass eine weniger spezialisierte Fachkraft ausgebildet wird. Gleichzeitig ist es aber auch möglich, nach drei Jahren in Vollzeit- oder nach fünf Jahren bei einer Teilzeitausbildung einen gesonderten Abschluss zu erlangen. Zudem können Auszubildende nach zwei Dritteln ihrer Lehre einen gesonderten Abschluss wählen, wenn sie zu Beginn der Ausbildung einen Vertiefungseinsatz in der Kinderkranken- oder Altenpflege gewählt haben.

Doch nun kommt das Beste: Absolventen der neuen generalistischen Pflegeausbildung sind in allen Versorgungsbereichen einsetzbar und müssen auch kein Schulgeld mehr bezahlen. Früher war es üblich, dass die Azubis, obwohl händeringend Nachwuchspflegekräfte gesucht wurden, selbst für ihre Ausbildung zahlen mussten. An vielen Pflegefachschulen wurde ein Schulgeld erhoben, das vergleichsweise hoch war. Heute hingegen ist die moderne und attraktivere Ausbildung auch finanziell lohnend.

Ein Nebenjob bessert die Kasse eines Auszubildenen auf. (Foto: AdobeStock - 662880855  MP Studio)

Ein Nebenjob bessert die Kasse eines Auszubildenen auf. (Foto: AdobeStock – 662880855 MP Studio)

Geld bekommen und nicht bezahlen

Lehr- und Lernmittel können durch die Auszubildenden kostenlos genutzt werden. Sie werden neben der angemessenen Ausbildungsvergütung zur Verfügung gestellt, was die neue Ausbildung noch einmal attraktiver werden lässt. Auch die Ausbildungsmittel, die für den praktischen Teil der Lehre benötigt werden, sind kostenfrei.

Wichtiges Detail: Der Ausbildungsvertrag muss nicht nur in Bezug auf die zu leistenden Tätigkeiten, sondern auch in Bezug auf die Zahlung und die Höhe der Ausbildungsvergütung entsprechende Regelungen enthalten.

Unternehmen, die eine generalistische Pflegeausbildung ermöglichen, müssen in diese nicht investieren bzw. bekommen sie die Mehrkosten refinanziert. Dafür gibt es eigene Finanzierungsverfahren, in denen die angemessene Höhe der Vergütung aller Auszubildenden in der generalistischen Pflegeausbildung des Unternehmens bestimmt wird.

Meist staffeln sich die Vergütungsbeträge nach dem Ausbildungsjahr. Unterschiede sind zudem je nach Träger der praktischen Ausbildung feststellbar, daher kann es sein, dass ein Auszubildender in einem Unternehmen mehr verdient als in einem anderen, obwohl in beiden die gleiche Ausbildung möglich ist.

Aktuell liegt die Höhe der Bruttovergütung gestaffelt nach den Ausbildungsjahren in diesem Bereich:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.150 Euro/Monat
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.250 Euro/Monat
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.350 Euro/Monat

Damit ist der Auszubildende im Pflegebereich heute besser gestellt als in anderen Unternehmen, wobei es Unterschiede je nach Unternehmensgröße gibt. In 2022 lag der durchschnittliche Verdienst der Azubis in Unternehmen mit weniger als zehn Angestellten bei 828 Euro im Monat, bei größeren Firmen mit bis zu 99 Beschäftigten wurden etwa 944 Euro im Monat gewährt (Quelle: Statistisches Bundesamt). Sollten dennoch finanzielle Engpässe eintreten, sind Förderungsmöglichkeiten während der generalistischen Ausbildung über die Berufsausbildungsbeihilfe oder das BAföG beantragbar.


Zuschüsse für Auszubildende: Die Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe oder BAB ist vermutlich die wichtigste Leistung für Auszubildende, die mit der Höhe des Ausbildungsgeldes alleine ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Es kann auf Antrag an Betroffene gezahlt werden, die:

  • ein geringes Einkommen haben
  • nicht bei den Eltern wohnen können (z. B. weil das tägliche Pendeln unzumutbar wäre)
  • eine staatlich anerkannte duale Ausbildung absolvieren

Sowohl das eigene Einkommen des Antragstellers als auch das eines eventuellen Ehepartners sowie das der Eltern werden bei der Entscheidung über den Antrag einbezogen. Die Höhe der auszuzahlenden Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Gesamtbedarf, der sich aus Kosten für Lebensmittel, Miete, Arbeitskleidung, Fahrtkosten und ähnlichen Faktoren zusammensetzt. Besonders bei einer sehr geringen Vergütung und Eltern mit geringem Einkommen kann die BAB einige hundert Euro im Monat betragen (maximal 635 Euro). Daher sollten alle, die Zuschüsse für Auszubildende benötigen, in jedem Fall einen Antrag stellen.

Ein etwaiger Anspruch auf die Leistung kann mit dem Online-Rechner der Agentur für Arbeit geprüft werden.

Wichtig: Gefördert wird normalerweise nur die erste Ausbildung. Außerdem muss es sich um eine staatlich anerkannte Ausbildung handeln. Außerbetriebliche (also rein schulische) Ausbildungsgänge können auf diese Weise nicht gefördert werden. Doch auch in diesem Fall gibt es Zuschüsse für Auszubildende: Das Bafög.

Bafög ist einer der wichtigsten Zuschüsse für Auszubildende

Früher gab es Bafög eigentlich nur für Studenten, die ihren Lebensunterhalt anders nicht bestreiten konnten. Doch inzwischen gibt es auch Zuschüsse für Auszubildende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Ein wichtiger Unterschied zum klassischen Bafög-Bezug liegt darin, dass die Auszubildenden die gewährte Unterstützung später nicht zurückzahlen müssen.

Die Bedarfssätze hängen von der Höhe des Ausbildungsgeldes ab sowie von der Frage, ob die Person noch bei den Eltern wohnt oder nicht.

Sowohl das eigene Einkommen als auch das eines Lebenspartners und das der eigenen Eltern wird für die Berechnung berücksichtigt.

Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt 735 Euro pro Monat.

Ein wichtiger Unterschied zum klassischen Bafög-Bezug liegt darin, dass die Auszubildenden die gewährte Unterstützung später nicht zurückzahlen müssen. (Foto: AdobeStock - 681863788 Maria Vitkovska)

Ein wichtiger Unterschied zum klassischen Bafög-Bezug liegt darin, dass die Auszubildenden die gewährte Unterstützung später nicht zurückzahlen müssen. (Foto: AdobeStock – 681863788 Maria Vitkovska)


Wenn Anträge abgelehnt werden, gibt es noch andere Zuschüsse für Auszubildende

Übersteigt das Einkommen der Eltern oder das kombinierte Einkommen von Lebenspartner und Antragssteller die Bedarfssätze, wird der Antrag auf BAB oder Bafög-Leistungen eventuell abgelehnt. In diesem Fall kann man aber dennoch unter Umständen Zuschüsse für Auszubildende in Anspruch nehmen.

Bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde kann man beispielsweise Wohngeld beantragen, um die Miete bestreiten zu können. Hierfür ist ein Ablehnungsbescheid für die BAB vorzulegen. Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Azubi die Kosten für die eigene Wohnung aus eigener Tasche bezahlen muss und nicht etwa die Eltern zahlen können.

Ist der Auszubildende noch nicht 25 Jahre alt, bekommen die Eltern während der Ausbildungszeit übrigens weiterhin Kindergeld ausgezahlt. Verweigern die Erzeuger die finanzielle Unterstützung, kann das Kind diese Zahlungen von ihnen einfordern, sofern es nicht mehr zuhause wohnt. Ein Zweck des Kindergeldes liegt nämlich unter anderem in der ergänzenden Finanzierung der Ausbildung des Nachwuchses.

Übrigens dürfen auch Auszubildende im Prinzip einen Nebenjob ausüben. Untersagt werden kann dies durch den Arbeitgeber allerdings dann, wenn die Ausbildung unter dem Nebenjob leidet. Außerdem müssen die Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Arbeitszeitgesetzes (ab 18 Jahren) berücksichtigt werden. Da die erlaubte Wochenarbeitszeit durch die Zeit im Ausbildungsbetrieb oft schon ausgeschöpft wird, sind die Möglichkeiten für den Nebenverdienst entsprechend begrenzt.

Den Schülerausweis erhalten auch Auszubildende, beantragen kann man ihn in der Regel bei der Berufsschule.

Kredite können Zuschüsse für Auszubildende ersetzen

Die Kreditvergabe an Auszubildende durch Banken und Sparkassen ist naturgemäß begrenzt, da die Antragsteller meist keine großen Sicherheiten aufweisen können. Dennoch werden manchmal Kredite gewährt, sofern eine einwandfreie Bonität (keine Schufa-Einträge) und ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden. Außerdem richten sich Höhe und Laufzeit der maximalen Kreditsumme in der Regel nach dem Ende der Ausbildungszeit, es sei denn, der Arbeitgeber garantiert eine Übernahme nach Ende der Lehrzeit.

Eine weitgehend unbekannte Möglichkeit ist jedoch der Bildungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Er wird an Schüler, Studenten und Auszubildende in den letzten Jahren der Ausbildung vergeben und kann wahlweise in einer Summe oder in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro ausgezahlt werden.

Die Finanzierung erfolgt ohne Sicherheiten und einkommensunabhängig, die Verzinsung ist sehr gering, aber variabel. Das heißt, sie kann sich je nach Anhebung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank erhöhen. Der effektive Jahreszins liegt aber in den letzten Jahren immer deutlich unter einem Prozent.

Die Kreditvergabe an Auszubildende durch Banken und Sparkassen ist naturgemäß begrenzt, da die Antragsteller meist keine großen Sicherheiten aufweisen können. (Foto: AdobeStock - 211827007  fizkes)

Die Kreditvergabe an Auszubildende durch Banken und Sparkassen ist naturgemäß begrenzt, da die Antragsteller meist keine großen Sicherheiten aufweisen können. (Foto: AdobeStock – 211827007 fizkes)


Fazit: Zuschüsse für Auszubildende sollte man immer ausschöpfen

Wer als Auszubildender nicht mit seinem Einkommen auskommt, kann Zuschüsse für Auszubildende beantragen. Von Bundesausbildungsbeihilfe über Bafög bis hin zu Hartz IV gibt es viele staatliche Leistungen, die man abrufen kann. Fällt man trotzdem durch das Raster, können Wohngeld oder Fördermittel aus Stipendien eventuell weiterhelfen. Für Azubis im letzten Lehrjahr könnte zudem der KfW-Ausbildungskredit interessant sein, der einkommensunabhängig gewährt wird. Zu guter Letzt kann man für Betriebe die Einstellung von Auszubildenden durch bestimmte Förderprogramme attraktiver machen.

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