Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen – was ist abzusetzen?

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Die Vorsorgeaufwendungen sind laut Gesetzsteuerlich absetzbar. Es ist also möglich, durch das Eintragen der entsprechenden Ausgaben in der Steuererklärung die persönlichen Steuern zu reduzieren. Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen, das ist die wichtige Frage, die sich die Beitragszahler schon während des Arbeitslebens stellen.

Warum sich eine Steuererklärung lohnt: Die wichtigsten Gründe und Vorteile

Viele Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner stellen sich jedes Jahr die Frage: Lohnt es sich überhaupt, eine Steuererklärung zu machen? Die Antwort ist in den meisten Fällen eindeutig: Ja! Viele Steuerzahler lassen sich jedes Jahr Geld entgehen, weil sie keine Steuererklärung abgeben und damit mögliche Rückerstattungen verschenken.

Hier sind die wichtigsten Gründe, warum Sie unbedingt eine Steuererklärung einreichen sollten – und welche Vorteile Sie daraus ziehen können.

1. Steuererstattung: Geld vom Finanzamt zurückholen
Der wohl wichtigste Grund für eine Steuererklärung ist die Möglichkeit, eine Steuererstattung zu erhalten. Laut Statistischem Bundesamt bekommen rund 9 von 10 Steuerzahlern in Deutschland eine Rückzahlung – im Durchschnitt sind es mehrere hundert Euro.

Mögliche Erstattungen ergeben sich, wenn:

  • Zu hohe Lohnsteuerabzüge vorgenommen wurden.
  • Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Fortbildungen) geltend gemacht werden.
  • Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind.

Einige Steuerpflichtige erhalten sogar mehrere tausend Euro zurück – besonders dann, wenn sie hohe berufsbedingte Ausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben.

2. Werbungskosten absetzen: Berufliche Ausgaben geltend machen
Alle Kosten, die mit Ihrem Job zusammenhängen, können als Werbungskosten abgesetzt werden.

Dazu zählen unter anderem:

  • Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale: 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent).
  • Arbeitsmittel (Laptop, Smartphone, Büromöbel für das Homeoffice).
  • Fortbildungen und Seminare.
  • Beiträge für Berufsverbände oder Gewerkschaften.
  • Doppelte Haushaltsführung, falls Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung benötigen.

Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 € (Stand 2024) – doch wenn Ihre tatsächlichen Kosten höher sind, lohnt sich eine Steuererklärung umso mehr!

3. Homeoffice und Arbeitszimmer steuerlich absetzen
Seit der Corona-Pandemie hat das Homeoffice eine ganz neue Bedeutung gewonnen.

Wer regelmäßig von zu Hause arbeitet, kann dafür Steuervergünstigungen erhalten:

  • Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 1.260 € pro Jahr.
  • Arbeitszimmer absetzen, wenn ein separater Raum ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.
  • Besonders Selbstständige oder Arbeitnehmer mit viel Homeoffice-Tätigkeit profitieren von diesen Regelungen.

4. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nutzen

Viele private Ausgaben sind steuerlich absetzbar – darunter:

  • Spenden und Kirchensteuer.
  • Private Kranken- und Pflegeversicherungen.
  • Kinderbetreuungskosten (z. B. für Kindergarten oder Tagesmutter).
  • Unterhaltszahlungen an Ex-Partner oder Angehörige.
  • Gesundheitskosten, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden.
  • Wer hohe Sonderausgaben hat, kann seine Steuerlast erheblich senken.

5. Rentenversicherungsbeiträge und Altersvorsorge absetzen
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Rürup-Rente (Basisrente) oder zur beruflichen Altersvorsorge können als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden.

Für das Jahr 2024 gilt:

  • 100 % der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind absetzbar (bis zu 27.566 € für Ledige, 55.132 € für Ehepaare).
  • Auch Beiträge zur Riester-Rente können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

6. Familien profitieren besonders: Steuererleichterungen für Eltern
Familien mit Kindern haben mehrere Vorteile in der Steuererklärung:

  • Kindergeld und Kinderfreibeträge senken die Steuerlast.
  • Schulkosten und Nachhilfe sind unter bestimmten Bedingungen absetzbar.
  • Alleinerziehende erhalten einen Entlastungsbetrag in der Steuererklärung.

Gerade Eltern sollten sich die Möglichkeiten nicht entgehen lassen!

7. Auch Rentner sollten eine Steuererklärung machen
Viele Rentner sind mittlerweile steuerpflichtig, da der steuerpflichtige Rentenanteil seit Jahren steigt (2024: 84 %).

Doch sie können durch eine Steuererklärung Steuerrückerstattungen erhalten, indem sie:

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzen.
  • Außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten oder Pflegekosten geltend machen.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Putzkraft, Gartenarbeit) angeben.

Rentner, die unter dem Grundfreibetrag liegen (2024: 11.604 € für Ledige, 23.208 € für Ehepaare), müssen in der Regel keine Steuern zahlen – sollten aber trotzdem prüfen, ob eine Steuererklärung zu einer Erstattung führt.

8. Fristen beachten: Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Für Pflichtveranlagte (z. B. Selbstständige, Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften über 410 €): Abgabefrist bis zum 31. Juli des Folgejahres.

Wer freiwillig eine Steuererklärung macht, kann sich bis zu vier Jahre Zeit lassen – das heißt, Sie können bis 31. Dezember 2028 noch eine Steuererklärung für 2024 abgeben!

Die Altersvorsorge in der Steuererklärung

Bei den Beiträgen für die Altersvorsorge handelt es sich um Ausgaben, die für die sichere Zukunft getätigt werden.

Diese Vorsorgeaufwendungen werden in verschiedene Bestandteile aufgegliedert:

  • Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung,
  • Altersvorsorge,
  • weitere Versicherungen.

In den Rahmen der Vorsorgeaufwendungen gehören vorrangig die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge aber auch eine private Riester oder Rürup Rente. Ebenfalls wichtig sind die berufsständischen Einrichtungen, die vergleichbare Vorsorgeleistungen wie die Rentenversicherung erbringen. Das bezieht sich vor allem auf die Vorsorgeprodukte für Angestellte und Selbstständige aus kammerfähigen und freien Berufen (Ärzte, Apotheker, Steuerberater usw.).

Die Steuerklärung und ihre Anlagen

Die Formulare vom Finanzamt sind nicht immer leicht zu durchschauen. Deshalb holen sich viele Steuerzahler kompetente Unterstützung, um festzustellen, wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen. Welche Anlage verwendet wird, hängt unter anderem von der Art der Altersvorsorge ab. So trägt man die Beiträge für die Riester Rente in die Anlage AV ein. Die Bescheinigung für diese Riester Rente muss ebenfalls beigefügt werden.

Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen, wo Kranken- und Pflegeversicherung, diese Beiträge sind im Normalfall als Sonderausgaben in voller Höhe absetzbar, jedenfalls wenn es sich um gesetzliche Leistungen handelt. Des Weiteren zählen auch andere Beiträge zu den Vorsorgeaufwendungen, beispielsweise die Arbeitslosenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, private KVs und noch andere Versicherungen.

Abhängig von der individuellen Situation und von den vertraglichen Regelungen werden auch Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen berücksichtigt. Wo Rentenversicherung inSteuererklärung eintragen, das beinhaltet also viele Details und erstreckt sich auf weitere Versicherungen.

Allerdings sind nicht alle Versicherungsbeiträge abzusetzen. Grundsätzlich kann man Beiträge für eine Direktversicherung oder für Pensionsfonds nicht steuerlich absetzen, da sie meistens eine steuerliche Förderung beinhalten. Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen, die Antwort darauf schließt also bestimmte Vorsorgeaufwendungen aus. Als Sonderausgaben-Pauschbetrag können also nur bestimmte Vorsorge-Beiträge eingetragen werden.

Abhängig von der individuellen Situation und von den vertraglichen Regelungen werden auch Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen berücksichtigt. Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen, das beinhaltet also viele Details und erstreckt sich auf weitere Versicherungen. (#01)Abhängig von der individuellen Situation und von den vertraglichen Regelungen werden auch Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen berücksichtigt. Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen, das beinhaltet also viele Details und erstreckt sich auf weitere Versicherungen. (#01)

Abhängig von der individuellen Situation und von den vertraglichen Regelungen werden auch Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen berücksichtigt. Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen, das beinhaltet also viele Details und erstreckt sich auf weitere Versicherungen. (#01)

 

Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen und welche Maximalbeträge gelten?

Bei den Aufwendungen (gesetzliche und private) für die Altersvorsorge gilt die steuerliche Absetzbarkeit bis zu einem festgelegten Maximalbetrag. Allerdings wird deutlich, dass die Steuerminderung zurzeit nur relativ gering ist. Im Jahr 2005 lag der Prozentsatz bei 60 Prozent, bis 2025 soll er auf 100 % angehoben werden. In den ersten zehn Jahren (2004 bis 2014) bezifferte sich dieser Maximalbetrag auf 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete. Durch die prozentuale Einschränkung lag der Höchstbetrag im Jahr 2014 nur bei 15.600 Euro, also bei 78 Prozent von 20.000 Euro.

Die stetige Anpassung dieser Zahlen sorgt dafür, dass die Steuerminderung nur allmählich voranschreitet und die Beitragszahler der Rentenversicherung auf diese Weise nach und nach entlastet.

Sonstige abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen

Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen und welche Aufwendungen können noch abgesetzt werden? Abhängig davon, welche Zuschüsse und Beiträge bereits bewilligt wurden, haben die Steuerzahler die Möglichkeit, sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Wert von 1.900 oder 2.800 Euro in ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Das führt jedoch nur zur Steuerminderung, wenn der Höchstbetrag nicht mit anderen Versicherungsbeiträgen ausgeschöpft wurde.

Je nachdem, wie viel Spielraum noch vorhanden ist, lohnt es sich also, die detaillierten Zahlen der Rentenversicherung zusammenzustellen und genau aufzuschlüsseln. Zu wissen, wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen, verringert die Steuerlast und sorgt dafür, dass mehr Geld übrig bleibt.

Weitere wichtige Infos zur Steuererklärung

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hier erfahren Sie, wo Sie diese eintragen und welche Beträge absetzbar sind.

Eintragung der Rentenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung
Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung tragen Sie in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ Ihrer Steuererklärung ein. Die relevanten Felder befinden sich in den Zeilen 4 bis 10. Die genaue Höhe Ihrer Beiträge entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Absetzbare Beträge und Höchstgrenzen
Seit dem Jahr 2023 können Altersvorsorgeaufwendungen, zu denen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen, bis zu 100 % als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Allerdings gibt es Höchstgrenzen:

  • Für Ledige: bis zu 27.566 Euro im Jahr 2024.
  • Für Verheiratete (bei gemeinsamer Veranlagung): bis zu 55.132 Euro im Jahr 2024.
  • Diese Höchstbeträge decken in der Regel die Beiträge der meisten Arbeitnehmer vollständig ab. Bei sehr hohen Einkommen oder zusätzlichen freiwilligen Beiträgen kann es jedoch zu Überschreitungen kommen.
    Berücksichtigung des Arbeitgeberanteils
    Als Arbeitnehmer teilen Sie sich die Beiträge zur Rentenversicherung mit Ihrem Arbeitgeber. Der Arbeitgeberanteil wird bereits steuerfrei behandelt und darf daher nicht nochmals als Sonderausgabe geltend gemacht werden. In der Steuererklärung tragen Sie deshalb nur Ihren eigenen Anteil ein.

    Beispiel:

  • Gesamtbeitrag: 10.000 Euro (5.000 Euro Arbeitnehmeranteil + 5.000 Euro Arbeitgeberanteil)
  • Absetzbarer Betrag: 5.000 Euro (nur der Arbeitnehmeranteil)
  • Freiwillige Beiträge und Sonderzahlungen

    Wenn Sie freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten oder Sonderzahlungen, beispielsweise zum Ausgleich von Rentenabschlägen, vornehmen, können diese ebenfalls als Sonderausgaben abgesetzt werden. Achten Sie darauf, dass die Gesamtsumme Ihrer Altersvorsorgeaufwendungen die genannten Höchstbeträge nicht überschreitet.

    Zusammenfassung

  • Eintragung: Anlage „Vorsorgeaufwand“, Zeilen 4 bis 10
  • Absetzbarer Betrag: Ihr eigener Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Höchstgrenzen 2024: 27.566 Euro für Ledige, 55.132 Euro für Verheiratete
  • Durch die korrekte Angabe Ihrer Rentenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung können Sie Ihre Steuerlast effektiv mindern.


    Fazit: Warum sich die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner lohnt

    Ob Sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Rentner Ihre Steuererklärung abgeben – in den meisten Fällen zahlt sich der Aufwand aus. Viele Steuerzahler erhalten jedes Jahr hohe Rückerstattungen, weil sie zu viel Lohnsteuer gezahlt haben oder zahlreiche absetzbare Kosten nicht automatisch berücksichtigt wurden.

    Arbeitnehmer: Steuererstattung durch Werbungskosten und Sonderausgaben

    Angestellte können sich oft hunderte bis tausende Euro vom Finanzamt zurückholen, indem sie berufsbedingte Ausgaben wie Fahrtkosten, Homeoffice, Fortbildungen oder Arbeitsmittel angeben. Auch Sonderausgaben wie private Altersvorsorge, Krankenversicherungen oder Spenden senken die Steuerlast erheblich.

    Ein besonderer Vorteil: Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 € – wer jedoch mehr berufliche Kosten hat, kann sich noch mehr Steuern zurückholen.

    Selbstständige: Steuerersparnis durch Betriebsausgaben und Altersvorsorge
    Selbstständige profitieren besonders von der Steuererklärung, da sie viele Betriebsausgaben absetzen können. Dazu gehören:

    • Büromaterial und Technik (Laptop, Handy, Software)
    • Miete für das Arbeitszimmer oder Büro
    • Fahrten zu Kunden und Geschäftspartnern
    • Kosten für Werbung und Marketing

    Zudem können sie ihre Altersvorsorgebeiträge (z. B. zur gesetzlichen oder Rürup-Rente) voll absetzen. Da Selbstständige oft schwankende Einnahmen haben, kann eine Steuererklärung helfen, eine Steuernachzahlung zu vermeiden oder sogar eine Rückerstattung zu erhalten.

    Rentner: Steuerpflicht beachten und Ausgaben geltend machen

    Viele Rentner sind heute steuerpflichtig, weil der steuerpflichtige Anteil der Rente stetig steigt (2024: 84 %). Doch durch eine Steuererklärung können sie ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Arztkosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

    Wer unter dem Grundfreibetrag (2024: 11.604 € für Ledige, 23.208 € für Verheiratete) bleibt, muss zwar keine Steuern zahlen, kann aber dennoch eine Erklärung abgeben, um eine Rückerstattung zu erhalten – zum Beispiel durch zu hohe Steuerabzüge oder Sonderausgaben.

    Steuererklärung nicht verpassen – es lohnt sich!

    Die meisten Menschen verschenken Geld, wenn sie keine Steuererklärung abgeben. Wer Werbungskosten, Sonderausgaben und Altersvorsorge klug nutzt, kann seine Steuerlast deutlich senken.

    Tipp: Auch freiwillige Steuererklärungen können rückwirkend bis zu vier Jahre eingereicht werden – das bedeutet, wer bisher keine Steuererklärung gemacht hat, kann sich möglicherweise mehrere Jahre Steuerrückzahlungen auf einmal sichern!

    Fazit: Egal ob Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Rentner – eine Steuererklärung lohnt sich fast immer!

    Bildnachweis:©Fotolia-Titelbild: Kzenon -#01: Robert Kneschke

    Über den Autor

    Hans-Jürgen Schwarzer (Link Google+) leitet die Online-Agentur schwarzer.de software + internet gmbh. Als Unternehmer und Verleger in Personalunion wie auch als leidenschaftlicher Blogger gehört er zu den Hauptautoren von startup-report.de. Innerhalb seiner breiten Palette an Themen liegen dem Mainzer Lokalpatriot dabei vermeintlich „schräge“ Ideen oder technische Novitäten besonders am Herzen.

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