Neue Abschreibungsmöglichkeiten bei Verkauf von Immobilien an Nachkommen

0

In Deutschland gibt es viele Situationen, in denen enge Beziehungen zwischen Personen oder Unternehmen dazu führen, dass Liefer- und Leistungsbeziehungen entstehen. Steuervorteile spielen dabei oft eine wichtige Rolle. Vor allem der Verkauf von Immobilien an die nachfolgende Generation eröffnet neue Möglichkeiten zur Abschreibung.

Verkauf langjähriger Mietwohnungen an Kinder für Steuervorteile

Eine häufig angewendete Methode besteht darin, langfristig vermietete Wohnungen an die eigenen Kinder zu verkaufen, um ihnen zukünftige Mieteinnahmen und die damit verbundenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Immobilien, die über zehn Jahre gehalten wurden, können steuerfrei verkauft werden, wodurch die Grundstücksspekulationsteuer entfällt. Auf diese Weise kann die nächste Generation das gesamte Abschreibungsvolumen bis zum aktuellen Verkehrswert steuerlich nutzen.

Geschäfte zwischen fremden Dritten und nahen Angehörigen unterliegen unterschiedlichen Vorgaben im Steuerrecht, die beachtet werden müssen. Die Finanzverwaltung überprüft daher genau, ob die Vereinbarungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Das jüngste Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt erneut, welche Hürden zu überwinden sind, um die gewünschte steuerliche Anerkennung zu erhalten.

Die fehlende tatsächliche Kaufpreiszahlung führte dazu, dass das Finanzamt den Gestaltungsmissbrauch aufdeckte und die steuerlichen Vorteile des Verkaufs der Immobilie an die Kinder verworfen wurden.

Nach Abschluss des Kaufvertrags entschieden sich die Eltern dazu, den Kindern den Kaufpreis zu schenken. Diese Vorgehensweise wurde vom Finanzamt entdeckt und vom Gericht als Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten angesehen. Die Richter waren der Meinung, dass es sich nicht um einen Verkauf gegen Entgelt handelte, sondern um eine Schenkung der Immobilie. Da die Kinder wirtschaftlich nicht durch den Kaufpreis belastet waren, konnten sie auch keine neuen Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Schulz stellt fest, dass die gewählte Gestaltung grundsätzlich sinnvoll war, jedoch nicht vollständig umgesetzt wurde. Die übernehmenden Kinder konnten jedoch von einem positiven Aspekt profitieren: Sie durften die noch nicht abbezahlten Schulden der Eltern als steuermindernde Anschaffungskosten berücksichtigen.

Das Urteil des Finanzgerichts Münster betont die Notwendigkeit, bei Geschäften zwischen Angehörigen die Vereinbarungen vollständig zu erfüllen, um die gewünschten steuerlichen Vorteile zu erzielen. Wenn jedoch Gestaltungsmissbrauch vorliegt, werden diese Vorteile verworfen, was zu Nachteilen für alle Beteiligten führen kann.

Lassen Sie eine Antwort hier