Der Riester-Vertrag ist eine häufig gewählte Form der Altersvorsorge in Deutschland. Viele Menschen schätzen die staatliche Förderung, die ihnen dabei hilft, für den Ruhestand vorzusorgen. Doch wie steht es um den Schutz des angesparten Kapitals vor Pfändung? Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) weist in einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs darauf hin, dass der Pfändungsschutz nur unter bestimmten Bedingungen gilt.
Empfehlung des BVL: Dauerzulagenantrag für Riester-Pfändungsschutz
Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) weist darauf hin, dass das angesparte Kapital im Riester-Vertrag nur unter bestimmten Bedingungen vor einer möglichen Pfändung geschützt ist. Riester-Sparer müssen förderfähige Beiträge leisten und einen Zulagenantrag stellen. Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Schutz vor Pfändung. Um den Prozess zu vereinfachen, empfiehlt der BVL die Beantragung eines Dauerzulagenantrags. Dieser muss nur einmal ausgefüllt werden und erspart Riester-Sparern die jährliche Antragstellung.
Der jeweilige Anbieter des Riester-Vertrags stellt den Riester-Sparern das passende Formular für den Dauerzulagenantrag zur Verfügung. Dieses muss lediglich ausgefüllt und zurückgesendet werden. Danach ist es nur noch notwendig, Veränderungen in der Lebenssituation zu melden, beispielsweise die Geburt eines Kindes oder eine Gehaltserhöhung.
Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass der übersteigende Teil der Beiträge, der die förderfähige Grenze übersteigt, nicht vor Pfändung geschützt ist. Sparer sollten daher darauf achten, nicht mehr einzuzahlen als förderfähig ist, um das angesparte Kapital vor einer möglichen Pfändung zu schützen. Weiterhin sollten Riester-Sparer bedenken, dass eine vorzeitige Kündigung des Vertrags den Verlust der Förderung und eine potenzielle Pfändung des ausgezahlten Kapitals zur Folge haben kann.
Ein Riester-Vertrag bietet grundsätzlich einen Pfändungsschutz, der jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Um das angesparte Riester-Vermögen vor Pfändung zu schützen, müssen förderfähige Beiträge geleistet und ein Zulagenantrag gestellt werden. Sparer können Zeit und Aufwand sparen, indem sie einen Dauerzulagenantrag stellen. Es ist wichtig, nicht mehr einzuzahlen als förderfähig ist und den Vertrag nicht vorzeitig zu kündigen, um den Pfändungsschutz nicht zu verlieren.