Riester Rente Steuer: Riester Steuervorteil berechnen

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Immer wieder wird die Frage gestellt, ob und wann die Riester Rente zu versteuern ist. Müssen darauf überhaupt Steuern gezahlt werden und wenn ja, wann sind diese fällig?

Riester Rente: Besteuern – ja oder nein?

Zuerst einmal muss ganz klar gesagt werden, dass die Riester Rente natürlich einer Besteuerung unterliegt.

Der Grund: Das Vermögen, welches hier nach und nach als Altersvorsorge aufgebaut wird, kommt aus einem unversteuerten Einkommen.

Das heißt, es werden regelmäßige Sparraten eingezahlt, die noch keinerlei Besteuerung unterliegen. Da der Staat aber irgendwann doch an diesen Einnahmen beteiligt werden möchte, müssen zu einem festen Zeitpunkt Steuern fließen. Diese werden dann bei der Auszahlung der Riester Rente verlangt.

Hier liegt die normale Einkommenssteuer zugrunde, die nach dem persönlichen Steuersatz berechnet wird. Das heißt, dass die Renten nicht nur mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern sind, was die Zinsen wären, sondern sie müssen voll versteuert werden.Damit stehen diese Altersvorsorgeverträge im Gegensatz zu den privaten Rentenversicherungen, welche keine Förderung von Staat erhalten.

Bei ihnen werden nämlich nur die Zinsen für die Steuerberechnung herangezogen. Günstig kann sich jedoch der Altersentlastungsbetrag auswirken (bestimmter Betrag zur Steuerentlastung, der nach dem Bruttoeinkommen ab dem 64. Lebensjahr berechnet wird).

Zuerst einmal muss ganz klar gesagt werden, dass die Riester Rente natürlich einer Besteuerung unterliegt. (#01)

Zuerst einmal muss ganz klar gesagt werden, dass die Riester Rente natürlich einer Besteuerung unterliegt. (#01)

Steuern auf sämtliche Einzahlungen zahlen

Vereinfacht gesagt heißt das, dass der Staat zwar durch die Zulagen die persönliche Altersvorsorge der Menschen über den Riester-Vertrag bezuschusst, davon aber durch Steuern nachträglich wieder einen Teil einzieht.Für Rentner ergibt sich damit die Situation, in der sie die Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuern müssen. Dieser wiederum ergibt sich aus dem gesamten Einkommen, das für den Ruheständler angerechnet werden kann.

Die staatliche Rente zählt ebenso dazu wie Einnahmen aus Sparanlagen oder aus Vermietung und Verpachtung. Kurz: Das Einkommen ist vergleichbar mit dem, was bisher bei der Steuererklärung angegeben werden musste. Bei den Steuern entfällt aber die gefürchtete Abgeltungssteuer, denn die Einkünfte aus dem Riester Vertrag gelten nicht als Kapitaleinkünfte, sondern sie werden als „sonstige Einkünfte“ behandelt. Riester-Fondssparpläne bleiben daher ebenfalls von dieser Steuer verschont, das gilt zudem für alle anderen Riester-Anlagen, die Gewinne abwerfen.

Video: Steuererklärung selber machen – Anlage AV ausfüllen – Riester absetzen – Steuererklärung 2015 2016

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Riester Rente und Steuern: Was ist mit dem Wohn-Riester?

Wie auch bei der normalen Altersvorsorge wird die nachgelagerte Besteuerung angewendet, das heißt, dass die Beiträge selbst steuerfrei bleiben, Steuern sind erst später zu zahlen. Dann allerdings greift wieder der persönliche Steuersatz, den wir weiter oben bereits erläutert haben.

Nun zu der Schwierigkeit:

  • Beiträge und Zulagen werden vorerst auf einem Wohnförderkonto gebucht.
  • Auf diese Einzahlungen werden zwei Prozent Zinsen gerechnet. Diese werden später für die Steuern relevant.
  • Dieses Konto ist vor dem Zugriff durch den Sparer geschützt.
  • Das Guthaben auf dem Konto gilt als investiert und ist damit theoretisch nicht mehr vorhanden.
  • Zum Zeitpunkt der Rentenauszahlung bekommt der Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld: Diese hat sich im Laufe der vergangenen Jahre auf seinem Konto angesammelt und ist vergleichbar mit den Steuerforderungen, die für eine normale Riester Rente gezahlt werden müssten.
  • Versteuert der Rentner nun alles auf einen Schlag, bekommt er einen Rabatt in Höhe von 30 Prozent der Steuerlast.
  • Versteuert der Rentner alles schrittweise, kann die Steuerschuld in bis zu 23 Jahren in Raten abgetragen werden.
  • Maßgeblich für die zu zahlenden Steuern ist der persönliche Steuersatz des Rentners, auch sein Einkommen wird für die Berechnung herangezogen.

Das bedeutet also, dass der Rentner, der sein Geld und die Förderungen in Wohn-Riester gesteckt hat, zwar in seinem Eigenheim wohnen kann, aber mit Eintritt in die Rente und zum Zeitpunkt, zu dem andere ihre Vorsorge ausgezahlt erhalten, nur Schulden präsentiert bekommt.

Auch der sogenannte Wohn-Riester unterliegt den Steuern, allerdings gestaltet sich dieser Fall recht kompliziert. (#02)

Auch der sogenannte Wohn-Riester unterliegt den Steuern, allerdings gestaltet sich dieser Fall recht kompliziert. (#02)

Riester Rente: Sonderausgabenabzug sorgt für Steuervorteile

Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung lassen sich die Beiträge, die für die Riester Rente gezahlt werden, steuerlich geltend machen. Sie werden als Sonderausgaben anerkannt, und zwar bis zu einer Höhe von 2.100 Euro im Jahr. Damit sind die Beiträge zu diesem Zeitpunkt frei von jeglicher Steuer.

Der Vorteil dieses Sonderausgabenabzugs wird aber oft durch die Zulagen übertroffen. Der Steuervorteil ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein geringer Anspruch auf Zulagen besteht bei gleichzeitig hohem anrechenbarem Einkommen. Es ist sinnvoll, zuerst zu prüfen, wie hoch der Steuervorteil ist und sich erst danach für ein bestimmtes Riesterprodukt zu entscheiden.

Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, muss der Sparer seine normale Einkommenssteuererklärung abgeben und im Mantelbogen die Sonderausgaben vermerken. Auch Anlage AV muss ausgefüllt werden. Die Bestätigung des Riester-Anbieters braucht heute in der Regel nicht mehr beigelegt zu werden, weil diese direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt wird.

Nur in wenigen Fällen gibt es dabei Probleme und das Finanzamt fordert den Nachweis über die Beiträge nach. Sind alle Unterlagen beisammen, führt der zuständige Finanzbeamte eine Günstigerprüfung durch.

Video: Steuertipp: Riester-Rente: Sinn oder Unsinn?

Die Günstigerprüfung für die Riester Rente

Im Rahmen der Günstigerprüfung testet das Finanzamt, ob die Beiträge, die absetzbar sind, einen höheren Steuervorteil ergeben als die Vorteile, die der Sparer durch die Zulagen genießt. Ist der Steuervorteil größer, so erstattet das Finanzamt die Differenz.

Wenn aber die Zulagen höher sind als der mögliche Sonderausgabenabzug, so werden nur diese gezahlt. Inbegriffen sind hierbei sowohl die Grund- als auch die Kinderzulage. Die Günstigerprüfung wird automatisch durch das Finanzamt vorgenommen und muss nicht eigens beantragt werden.

Rechenbeispiel: Riester Rente und Steuerersparnis für alleinstehende Sparer

Um die Steuerersparnis auszurechnen, die sich im Rahmen des Riester-Vertrags ergibt, kann ein Riester-Rechner genutzt werden.

An dieser Stelle aber ein Rechenbeispiel:

  • Gegeben ist ein alleinstehender Mann, kinderlos. Sein Grenzsteuersatz liegt bei 40 Prozent.
  • Der Mann spart in einen Riester-Vertrag und bekommt eine jährliche Zulage von 175 Euro gezahlt.
  • Er investiert jährlich 1925 Euro in seine Altersvorsorge, damit er den maximalen Förderanspruch wahrnehmen kann.
  • Mit allen Zahlungen kommt er auf den höchstmöglichen Vorsorgebetrag.
  • Eigenleistung und Zulage ergeben 2.100 EUR Vorsorgeleistungen, die bei der Steuererklärung angegeben werden können.
  • Sein hypothetischer Sonderausgabenabzug wird mit den genannten 40 Prozent errechnet, hierbei kommen 840 EUR heraus.
  • Der theoretische Steuervorteil von 840 EUR wird um die Zulage minimiert, das macht noch 665 EUR, die als Sonderausgabenabzug neben der Zulage möglich sind.

Zusätzlich zu den Riester-Zulagen ergeben sich damit 665 EUR, die als Steuerersparnis gerechnet werden können. Die gesamte Förderung beträgt in diesem Fall 840 EUR, wobei dieser Betrag durch Zulage und Steuerersparnis besteht. Diese 665 EUR bekommt der Sparer erstattet, wenn seine nächste Steuererklärung abgerechnet wird. Sein Riester-Konto beläuft sich dann auf 2.100 EUR für dieses eine Jahr.

Wichtig: Die Sonderausgaben zählen nicht zu den übrigen Vorsorgeaufwendungen, die in § 10 des Einkommenssteuergesetzes geregelt sind. Wer sparen möchte, kann daher neben der Riester Rente auch noch eine betriebliche Altersvorsorge nutzen, um für das Alter vorzusorgen. Nachteile ergeben sich dadurch für den Sparer nicht.


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