Rentenberatung empfohlen: Verzicht auf Versicherungsfreiheit für Rentenerhöhung

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Gemäß dem Urteil des Landessozialgerichts Hessen können Regelaltersrentnerinnen und -rentner ihre Rente nur dann durch eine Teilzeitbeschäftigung erhöhen, wenn sie auf ihre Abgabenfreiheit verzichten und weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Diese Regelung betrifft Rentnerinnen und Rentner, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Altersvollrente beziehen. Durch den Verzicht auf Versicherungsfreiheit zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Rentner Beiträge, die sich rentenerhöhend auswirken.

Rentner können Rente durch Verzicht auf Versicherungsfreiheit erhöhen

Rentner, die das Regelalter erreicht haben und eine Altersvollrente beziehen, können ihre Rente erhöhen, indem sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Dadurch erhöht sich die Rente.

Rentner kann Rente durch Verzicht auf Vollrente erhöhen

Seit dem 1. Januar 2017 besteht durch das Flexirentengesetz die Möglichkeit für Rentner, auf die Vollrente und die damit verbundene Versicherungsfreiheit zu verzichten. Stattdessen können sie weiterhin arbeiten und Beiträge zahlen, um ihre Rente zu erhöhen. Bei Verzicht auf die Vollrente muss die Teilrente mindestens zehn Prozent und höchstens 99,99 Prozent betragen. Das bedeutet, dass lediglich auf 0,01 Prozent der Altersrente verzichtet werden muss. Im vorliegenden Fall hat der klagende Rentner diese Möglichkeit nicht genutzt und seine Rente blieb unverändert.

Empfehlung: Rentenberater für individuelle Beratung aufgrund der Komplexität

Es wird empfohlen, die Dienste eines Rentenberaters in Anspruch zu nehmen, um die Komplexität und Individualität der Rententhematik zu bewältigen. Eine allgemeine Handlungsempfehlung für Rentner ist aufgrund der individuellen Gegebenheiten jedes Einzelfalls nicht möglich. Andreas Islinger, Leiter der Rentenberatung bei Ecovis in München, betont die Bedeutung einer persönlichen Beratung für Rentner. Durch eine individuelle Beratung können Rentner ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele analysieren und die bestmöglichen Entscheidungen für ihre finanzielle Zukunft treffen.

Rentenversicherung: Beitragszahlungen ermöglichen Rentenerhöhung für Regelaltersrentner

Das Urteil des Landessozialgerichts Hessen bekräftigt, dass Regelaltersrentner ihre Rente nur erhöhen können, wenn sie auf ihre Abgabenfreiheit verzichten und weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen.

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