Wer sich für die Rente mit 60 entscheidet, der sollte genau kalkulieren. Abhängig von den Voraussetzungen kann es zu hohen Abzügen kommen, das sollte man nach Möglichkeit vermeiden.
Ein erster Überblick zur Rente mit 60
Die Sozialverbände und inzwischen auch immer mehr Politiker streben danach, das Rentenniveau zu erhöhen. Damit soll die Furcht vor der Altersarmut in Schach gehalten werden. Wer lange Zeit gearbeitet und seine Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hat, der möchte vielleicht früher in den Ruhestand treten. Damit das Geld trotzdem reicht, ist ein frühzeitiges Sparen in Form einer Altersvorsorge hilfreich.
Mit anderen Worten: Wer die Rente mit 60 beantragt, der sollte die entsprechenden Vorbereitungen getroffen haben. Denn nur wenn man die Bedingungen erfüllt, so kann diese Frührente auch gewährt werden. Tatsächlich liegt das Renteneintrittsalter abhängig vom Geburtsjahrgang zwischen 63 und 67 Jahren. Doch es ist auch möglich, bei Erfüllung der Voraussetzungen die Rente mit 60 zu beanspruchen. Bei der Deutschen Rentenversicherung erhält man die genauen Detailinformationen zu diesem Thema.
Die Anpassung des Renteneintrittsalters
Der Eintritt ins Rentnerdasein ist sehr verlockend, wenn man viele Jahre lang gearbeitet hat. Allerdings muss man mit Abschlägen rechnen, wenn man schon frühzeitig aus seinem Arbeitsleben ausscheidet. Eine abschlagsfreie Rente mit 60 ist nur in bestimmten Fällen zu beanspruchen. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die dafür sorgt, dass man beim vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand keine hohen Einbußen hinnehmen muss.
Durch die Anpassung der regulären Altersrente dürfen die Arbeitnehmer im Normalfall erst mit 67 zu arbeiten aufhören, wenn sie Abzüge vermeiden möchten. Bis 2029 soll diese schrittweise Veränderung des Renteneintrittsalters beendet sein. Unter dieser Voraussetzung scheint die Rente mit 60 eine große Rentenlücke zu hinterlassen.
Die nachstehenden Beispiele sollen diese Regelung verdeutlichen:
- Ein Arbeitnehmer, der 1947 geboren ist, hat mit 65 Jahren + 1 Monat seinen Renteneintritt und erhält die volle Altersrente.
- Ein Arbeitnehmer, der 1959 geboren ist, erhält erst mit 66 Jahren + 2 Monaten seine volle Rente.
Sonderregelungen
Wer früher in den Ruhestand treten möchte, für den greifen eventuell die Sonderbestimmungen, denn in bestimmten Fällen gilt die Regelaltersgrenze nicht. Das bedeutet, dass die Rentner abhängig von den Bedingungen keine Abschläge in Kauf nehmen müssen. Wenn man das reguläre Rentenalter erreicht hat, dann ist allerdings kein Wechsel mehr möglich, sodass man auf die bisherige Altersrente angewiesen ist.
Die Rente mit 60 muss also nicht unbedingt mit prozentualen Abschlägen belegt werden. Grundsätzlich gilt jedoch: Jeder Monat, den man eher aus dem Beruf aussteigt, bedeutet einen Abzug von 0,3 Prozent. Wenn man also nicht auf das Renteneintrittsalter von 65 wartet, sondern schon zwei Jahre vorher zu arbeiten aufhört, so bedeutet das einen Abzug von 24 Monaten * 0,3 Prozent, also ein Minus von 7,2 Prozent.
Wenn Frauen früher in Rente gehen
Frauen, die vor 1952 geboren wurden, erhalten eine abzugsfreie Rente mit 60, auch wenn die eigentliche Altersgrenze bei 65 angesetzt wurde. Die volle Altersrente ist jedoch nur dann zu beanspruchen, wenn zumindest 15 Monate Beitragszahlungen bezahlt wurden. Das Rentenkonto kann durch die eigenen Beiträge aufgefüllt worden sein oder durch die Berechnung der Erziehungszeiten für die Kinder. Die Bedingungen legen fest, dass über 10 Beitragsjahre nach dem 40. Lebensjahr liegen müssen.
Schwerbehinderte und Arbeitslose: Weitere Sonderregelungen für die Rente mit 60
Für Schwerbehinderte gelten ebenfalls spezielle Richtlinien, wobei auch hier das Geburtsjahr eine Rolle spielt. Die Jahrgänge vor 1952 haben Anspruch auf ein Altersrente ohne Abzüge, wenn das 63. Lebensjahr vollendet ist. Bei einem früheren Renteneintritt werden jedoch Abzüge berechnet.
Arbeitslose haben abhängig von den Umständen ebenfalls die Möglichkeit, die volle Altersrente zu beanspruchen. Für sie sehen die Bedingungen folgendermaßen aus:
- Mindestens 15 Beitragsjahre müssen nachzuweisen sein,
- 8 Beitragsjahre davon müssen unmittelbar vor Renteneintritt liegen,
- der frühere Renteneintritt ist nur für die Jahrgänge vor 1952 möglich,
- für Versicherte Jahrgang 1948 bis 1851 gilt die Altersregelgrenze von 63.
Bekommen auch Beamte die Rente mit 60?
Für Beamte ist ebenfalls eine Anpassung der Altersgrenze vorgesehen. Bisher galt die Regelung, dass Beamte mit 45 Dienstjahren ihre Pension bekommen, wenn sie 65 sind. Ebenso wie bei der normalen Altersrente soll die Erhöhung auch hier schrittweise erhöht werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, sodass die Pension für Beamte je nach Situation eventuell mit 60 beantragt werden kann.
Wenn es sich um schwerbehinderte Beamte oder um spezielle Berufsgruppen, lässt sich die gesetzliche Regelung mit der normalen Altersrente vergleichen. Zu den besonders behandelten Berufsgruppen gehören unter anderem die Beschäftigten bei der Bundeswehr und Feuerwehr.
Hinweise zum Rentenantrag
Wer Schwierigkeiten hat, die gesetzlichen Voraussetzungen nachzuvollziehen und die Rentenbestimmungen zu verstehen, der sollte sich genau beraten lassen. Hierfür sind die Rentenversicherungsexperten zuständig, die sich mit der aktuellen Lage auskennen und die Gesetze auch auf die realen Fälle anwenden können. Auf diese Weise lässt sich überprüfen, ob in der individuellen Situation ein früherer Renteneintritt sinnvoll ist und mit welchen Abzügen man rechnen muss.
Die fachkundigen Berater bei der Deutschen Rentenversicherung liefern alle nötigen Auskünfte und erleichtern den Versicherten damit die Entscheidung, wann sie in Rente gehen. Auch bei den praktischen Hinweisen zum Ausfüllen des Rentenantrags sind die Fachleute im Notfall behilflich. Die nötigen Formulare erhält man entweder bei den Servicestellen oder man kann sie online aufrufen und direkt am PC ausfüllen, um sie anschließend auszudrucken und nach der Unterschrift einzureichen.
Video: Warum die gesetzliche Rente versagt und wie sie trotzdem mit 60 in Rente gehen können
Wann ist der Antrag auf Rentenzahlung einzureichen?
Die Experten empfehlen, den Rentenantrag schon drei Monate vor dem eigentlichen Renteneintrittstermin einzureichen. Nach der gründlichen Prüfung erhält man die Information, ob die nötigen Voraussetzungen für die Rente mit 60 erfüllt sind, oder ob noch Abschläge fällig sind. Die Rentenzahlung beginnt fristgerecht zum festgelegten Datum.
Wenn man nicht die Möglichkeit hat, den Rentenantrag selbst zu unterschreiben und einzureichen, beispielsweise wegen einer Erkrankung oder aus anderen Gründen, so kann eine vertraute Person mit dieser Aufgabe beauftragt werden. Hierfür ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich. Damit erspart man sich eventuelle Nachteile oder eine Verzögerung bei dem Rentenbeginn.
Die Hinweise auf bestimmte Rentenansprüche, die zum Beispiel mit verminderter Erwerbsfähigkeit oder anderen Umständen zusammenhängen, werden den Versicherten rechtzeitig mitgeteilt. So gibt es keine Unklarheiten zum Renteneintrittsalter oder zu den Abzügen, mit denen man bei der Rente mit 60 eventuell rechnen muss.
Die Rentenformulare und weitere Details
Vor dem Einreichen des Rentenantrags, spielt der Versicherungsverlauf eine bedeutende Rolle. Die Versicherten bekommen die entsprechenden Papiere regelmäßig zugeschickt, sodass man in seinen eigenen Unterlagen alle wichtigen Daten findet. Mit einem neuen Personalausweis oder der speziellen Signaturkarte ist es sogar möglich, das Rentenkonto online einzusehen.
So kann man prüfen, ob alle Beitragszeiten aufgeführt sind oder ob es noch Lücken im Rentenverlauf gibt. Noch fehlende Zeiten lassen sich ergänzen, sodass schließlich alle Details des Rentenkontos geklärt sind. Hierfür nimmt man mit dem Versicherungsträger Kontakt auf und reicht die vorhandenen Belege nach.
Bei dem Versicherungsträger erhält man auch Unterstützung, wenn es zu Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Rentenantragformulare kommt. Auch die Gemeindeverwaltungen können hierbei helfen und so vermeiden, dass die Angaben unvollständig oder sogar falsch sind. Per Telefon oder Mail werden auch schwierige Fragen beantwortet.
Die Akzeptanz des Rentenantrags
Für die Annahme der Anträge sind die Versicherungsträger verantwortlich, die mit der Deutschen Rentenversicherung zusammenarbeiten. Die Kontaktadressen findet man auf dem Briefkopf der Unterlagen, die man jedes Jahr zugesandt bekommt. Auch im Internet erhält man einen Hinweis zu den Ansprechpartnern.Hier gibt es zudem noch die Möglichkeit, den Antrag gleich online zu stellen.
Wenn die Voraussetzungen für die Rente mit 60 gegeben sind, so braucht man sich keine Sorgen zu machen, dass der frühere Renteneintritt zu finanziellen Einbußen führt. Das genaue Durchrechnen und die Erkundigung nach Ausnahmeregelungen zur Altersrente lohnen sich also.
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