Die Rente beantragen: Das scheint ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Dabei ist es mit der passenden Beratung ganz leicht, die Rentenauszahlung zu beantragen! Die folgenden Punkte sind dabei zu beachten.
Rente beantragen: Allgemeine Punkte bedenken
Wer die Rentenauszahlung wünscht, muss erst einmal die Rente beantragen. Dazu wiederum ist meist eine umfassende Beratung möglich, die aber bestenfalls durch eigene Informationen ergänzt wird. Wer gut informiert in das Beratungsgespräch geht, kann auch die wichtigen Fragen stellen, deren Antworten für den Rentenantrag relevant sind. Zuerst einmal gilt es, das Rentenkonto zu klären. Durch einen Jobwechsel und die damit erfolgte Ab- und Neuanmeldung können hier Probleme auftreten. Frauen haben nicht selten damit zu kämpfen, dass Kindererziehungszeiten richtig angerechnet werden. Andere wiederum müssen klären, ob die Zeiten der Lehrstellensuche mit angerechnet werden können. Ein Tipp an dieser Stelle: Wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und sich auf Lehrstellensuche befindet, sollte dies gegenüber der Agentur für Arbeit kundtun. Denn diese Zeiten können dem Rentenkonto gutgeschrieben werden und zählen damit für die spätere Rente.
Wichtig zu wissen ist, dass die Rentenversicherungsstelle nur auf Antrag aktiv wird. Das heißt, wer seine Rente beantragen möchte, muss dafür zwingend einen entsprechenden Antrag stellen. Das ist sowohl online als auch direkt beim zuständigen Berater möglich. Wichtigster Ansprechpartner ist hierfür
Die Deutsche Rentenversicherung,
Service-Telefon: 0800 1000 4800 (kostenlos),
die auf ihren Internetseiten eine Übersicht der zuständigen Rentenversicherungsstellen der Bundesländer bietet. Im Rahmen der Beratung findet eine Klärung des Rentenkontos statt, wofür gegebenenfalls nachträglich noch Nachweise einzureichen sind.
Rente beantragen: An diese Fristen ist zu denken
Wie immer in der Welt der Behörden gibt es Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen, wenn der Antragsteller keine Nachteile haben möchte. So auch beim Beantragen der Rente, was ebenfalls nur binnen bestimmter Fristen möglich ist. Dabei sollte bekannt sein, dass es für die verschiedenen Rentenarten auch unterschiedliche Fristen gibt, wofür wiederum relevant ist, ob es sich um eine Leistung der eigenen Versicherung handelt oder ob eine Hinterbliebenenrente und damit eine komplett staatliche Rente beantragt werden soll. Für den Rentenantrag ist zu beachten, dass die Monate immer als volle Kalendermonate zählen. Seitens der Deutschen Rentenversicherung wird empfohlen, den Antrag rund drei Monate vor dem geplanten Rententermin zu stellen. Dies gibt allen beteiligten Stellen ausreichend Zeit, um eventuell noch nötige Unterlagen und Nachweise beizubringen.
Wichtig: Bestehen Unklarheiten und muss noch alles Wichtige zum Beantragen der Rente geklärt werden, so sollte sich der Versicherungsnehmer bereits deutlich vor den genannten drei Monaten mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen. Nur dann ist es möglich, den geplanten Rententermin zu halten und eine fristgerechte Auszahlung der Rente zu gewährleisten. Folgende Fristen sollten eingehalten werden:
- Beantragen der Altersrente
Wenn die normale Rente wegen Alters beantragt werden soll, muss dies innerhalb von drei Monaten vor dem geplanten Renteneintritt geschehen. - Rente wegen Erwerbsminderung
Auch hier gilt die Frist von drei Monaten. Allerdings müssen dem Rentenantrag auch medizinische Nachweise und die Erklärung, ob es sich um eine befristete oder um eine Dauerrente handeln soll, beigefügt werden. Eine befristete Rente wird erst nach Ablauf des sechsten Monats nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt.
Rente beantragen: Diese Unterlagen sind wichtig
Die Welt der Rentenversicherung lebt von Nachweisen, könnte jeder meinen, der die Flut von Unterlagen sieht, die er beibringen muss. Die folgende Liste fasst die nötigen Unterlagen zum Beantragen der Rente zusammen:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, evtl. Geburtsurkunde oder bestätigte Kopie aus dem Familienstammbuch)
- Rentenversicherungsnummer
- Anschrift der derzeitigen Krankenkasse
- Versichertennummer bei der Krankenkasse
- Steueridentifikationsnummer
- Bankkonto mit IBAN und BIC
- bei Bezug von Sozialleistungen: Aktenzeichen und Anschrift der zuständigen Zahlstelle
- Geburtsurkunden der Kinder (auch für Väter wichtig!)
- Nachweis über erfolgte Berufsausbildungen
- Nachweise über fehlende Zeiten in der Versicherung
- bei Beamten: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
- bei Beantragen der Rente durch eine bevollmächtigte Person: Vollmacht oder Urkunde über Betreuungsleistungen
Diese Unterlagen sind immer mitzubringen, egal, ob es sich um die Beantragung der Altersrente oder einer anderen Rentenart handelt. Beim Beantragen der Altersrente werden zusätzlich die folgenden Dokumente benötigt:
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über eine Behinderung
- Zeiträume der Arbeitslosigkeit
- evtl. Altersteilzeitvertrag
- bei Antragstellern, die weiterhin arbeiten möchten: geschätzter Zuverdienst
Beim Beantragen der Erwerbsminderungsrente kommen wiederum andere Unterlagen auf den Antragsteller zu:
- Auflistung der Gesundheitsstörungen
- Namen und Adressen der involvierten Ärzte
- aktuelle Arztberichte
- Angaben zu Untersuchungen durch Ärzte öffentlicher Stellen (z. B. der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit)
- Daten zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten
- Auflistung der bisherigen Tätigkeiten mit Lohn- und Gehaltsgruppe in chronologischer Reihenfolge
Alle weiteren Rentenarten wie zum Beispiel die Waisen- oder Halbwaisenrente sowie die Hinterbliebenenrente erfordern zusätzlich weitere Unterlagen für die Beantragung der Rente, was an dieser Stelle aber den vertretbaren Rahmen sprengen würde. Nähere Auskunft dazu geben die Rentenversicherungsträger oder die Deutsche Rentenversicherung in ihren Beratungsstellen selbst.
Checkliste zum Beantragen der Rente
Die nachfolgende Checkliste soll dabei helfen, die Rente frist- und formulargerecht beantragen zu können. Immer gilt, dass alle, die sich unsicher sind, einen Berater zur Hilfe nehmen sollten, wobei nicht nur die Berater der Rentenversicherungsstellen als Ansprechpartner infrage kommen, sondern auch die zuständigen Berater der Sozialversicherungsverbände oder der Bundesagentur für Arbeit.
- Klären: Um welche Rentenart geht es? (Danach richten sich Fristen und beizubringende Unterlagen!)
- Ist die Klärung des Rentenkontos erfolgt?
- Müssen noch Nachweise nachgereicht werden? (z. B. zu Zeiten der Kindererziehung)
- Sind alle nötigen Kopien vorhanden? (keine Originale aus der Hand geben!)
- Sind alle Unterlagen, die seitens des Rentenversicherungsträgers zum Beantragen der jeweiligen Rente gefordert werden, vorhanden? Müssen einige nachgefordert werden?
- Liegen die Geburtsurkunden der Kinder vor? Sind die Kopien der Urkunden beglaubigt?
- Sind alle Berufszeiten lückenlos nachvollziehbar? Gibt es Lücken, die noch geschlossen werden müssen?
- Sind Zeiten der Arbeitslosigkeit oder einer langen Krankheit zu berücksichtigen? Gibt es Nachweise dafür?
- Liegen Beamtenzeiten vor? Können diese nachgewiesen werden?
- Muss ein Altersteilzeitvertrag berücksichtigt werden?
Sollte es Zeiten geben, die im Versicherungskonto nicht berücksichtigt sind und die nach nicht nachgewiesen werden können, gehen diese in der Versicherung bzw. in der Rentenzahlung verloren. Sie werden in der Regel nicht nachversichert, sondern die Monate werden von der Rentenanwartschaft abgezogen. So kann es sein, dass ein Arbeitnehmer theoretisch das richtige Rentenalter und die erfüllte Anwartschaft vorweisen kann. Wenn er aber beispielsweise vor der eigentlichen Berufsausbildung einige Monate lang arbeitslos war und dies nicht der Bundesagentur für Arbeit gemeldet hatte, zählen die betreffenden Monate nicht in die Rentenanwartschaft hinein. Das bedeutet, dass derjenige diese Anzahl der Monate nachholen muss, um auf die gesetzlich vorgeschriebenen Rentenmonate zu kommen.
Viele Unternehmen bieten intern eine Rentenberatungsstelle, die zur Einholung von Auskünften aufgesucht werden kann. Sinnvoll ist es aber, sich darüber hinaus auch beim zuständigen Versicherungsträger zu informieren, denn schon viele Antragsteller haben über widersprüchliche Informationen berichtet. Das heißt, dass zwar die grundlegenden Informationen rund um das Beantragen der Rente überall gleich sind, scheinbar nutzen einige Berater aber einen gewissen Interpretationsspielraum und so kommen unterschiedliche Informationen heraus.
Tipp: Die Kindererziehungszeiten müssen nicht erst zum Beantragen der Rente geklärt werden.
Wer dies bereits vorher vornehmen lassen möchte, kann ein entsprechendes Formular ausfüllen und muss die nötigen Auskünfte zu den Kindern beibringen. Dies wird aber seitens der Rentenversicherungsstellen erst empfohlen, wenn das letzte Kind mindestens drei Jahre alt ist. Die vorzeitige Klärung der Kindererziehungszeiten ist in dem Fall hilfreich, wenn die jährlich bekannt gegebene voraussichtliche Rente möglichst genau dargestellt werden soll. Ansonsten hat dies keinen Einfluss, weder auf die Rentenhöhe noch auf den Zeitpunkt der Zahlung.
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