Das Thema Altersvorsorge ist so aktuell wie nie zuvor. Denn der sogenannte Generationenplan gerät langsam ins Schwanken. Die eingezahlten Beiträge in die gesetzlichen Rentenkassen sind nicht mehr ausreichend hoch, um die Auszahlungen zu decken.
Dies sorgt für stagnierende Rentenzahlungen, während die Lebensunterhaltskosten gleichzeitig ansteigen. Eine Möglichkeit zur Rentenaufstockung sind betriebliche Pensionskassen.
Was ist eine Pensionskasse?
Das Pensionskassenmodell kommt im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge zum Tragen. Es kann durch einen Arbeitgeber implementiert werden. Als Arbeitgeber können diverse Instanzen fungieren, wie Unternehmen, Vereine, Gemeinden oder andere. Die Pensionskasse dient als Verwaltungsgrundlage für das angesparte Kapital, das ausschließlich für die Deckung der betrieblichen Altersvorsorge bereitsteht. Neben der Pensionskasse kann die betriebliche Altersvorsorge auch über Fondsprodukte oder Direktversicherungen gehandhabt werden.
Wer kann die Pensionskasse nutzen?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber das Recht, eine Pensionskasse für die individuelle, betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Das Modell steht dabei unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Unternehmensumsatz bereit. Allerdings steht es jedem Arbeitgeber frei, sich für eines der beiden Alternativmodelle zu entscheiden, um die betriebliche Altersvorsorge abzuwickeln.
Video: Pensionskassen unter Druck – 10.05.2016
Muss eine Pensionskasse vorhanden sein?
Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die notwendige Infrastruktur sichern muss. Allerdings gibt es keine Bestimmungen darüber, in welcher der drei Formen dies geschieht.
Was ist durch eine Pensionskasse abgesichert?
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Sparinstrument, das Rentenkapital anhäuft. Im Laufe des Arbeitslebens wird regelmäßig Kapital angespart. Dies wird über die Pensionskasse verwaltet. Sobald der Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben austritt und die Rente bezieht, wird das angesparte Kapital in eine lebenslange Rente umgewandelt. Es ist außerdem möglich, das Kapital in einer Einmalzahlung zu erhalten oder einen Teil des Geldes in Anspruch zu nehmen.
Neben den Rentenzahlungen lassen sich auch andere Produkte über die Pensionskasse nutzen:
- Hinterbliebenenrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Und weitere
Wie sieht der rechtliche Anspruch der betrieblichen Altersvorsorge aus?
Solange der Anspruch auf eine Betriebsrente nicht im Tarifvertrag aufgehoben ist, hat jeder Arbeitnehmer (Teilzeit und Vollzeit) das Recht, diese anzusparen. Arbeitgeber müssen also in der Lage sein, einen Durchführungsweg bereitzustellen. Die betriebliche Rente ist in erster Instanz eine freiwillige Leistung, die durch den Arbeitgeber gezahlt wird. Es besteht kein Anspruch darauf, finanzielle Zuschüsse durch den Arbeitgeber einzufordern.
Info
Es ist denkbar, dass Zuschüsse durch den Betrieb in einem gültigen Tarifvertrag oder über interne Betriebsvereinbarungen zugesagt werden. Ohne eine solche Vereinbarung ist die Zahlung durch den Arbeitgeber allerdings immer freiwillig.
Wie wird das Kapital angespart?
Die Beitragsleistungen werden durch den Arbeitgeber direkt in die Pensionskasse gezahlt. In welcher Höhe dies geschieht, wird über den Pensionskassenvertrag festgelegt. Die Leistungen orientieren sich an mehreren Eckpunkten, wie dem individuellen Sparziel, dem Alter und dem Gehalt.
Die freiwilligen Zahlungen durch den Arbeitgeber gehen ebenfalls direkt in die Pensionskasse. Beide Zahlungen sind steuerfrei. Sie können zusätzlich durch staatliche Fördermittel aufgestockt werden. Das Geld in der Pensionskasse wird gewinnbringend verwaltet. In welcher Form dies geschieht, wird durch das Unternehmen bestimmt. Es kann auch sein, dass ein Betriebsrat ein aktives Stimmrecht darüber hat.
Welche Auszahlungsmodelle gibt es?
Das individuell angesammelte Kapital wird zum Zeitpunkt des Pensionseintritts in eine lebenslange Rente umgewandelt. Diese Rente umfasst einen lebenslangen Hinterbliebenenübergang. Verstirbt der Pensionist, geht die Zahlung automatisch in vollem Umfang an den nächsten Angehörigen über.
Die Höhe der Zahlung wird über das Rentenmodell bestimmt:
- Ein beitragsorientiertes Modell basiert darauf, dass es in jedem Jahr zu einer Anpassung der monatlichen Zahlungen kommt. Diese orientieren sich am Veranlagungsertrag.
- Das leistungsorientierte Modell bestimmt von Anfang an die zu erwartenden Pensionsleistungen. Diese und mögliche Pensionserhöhungen sind vertraglich definiert.
Welches der beiden Pensionsmodelle im Betrieb verwendet wird, bestimmt der Firmenvorstand bzw. der Betriebsrat.
Pensionskasse: Auszahlungsmodell Kapitalauszahlung
Ein zweites Auszahlungsmodell ist die Kapitalauszahlung. Abhängig von der Vertragsstruktur kann diese mit einer einmaligen Zahlung oder einer Teilzahlung in Anspruch genommen werden. Ob diese Option die bessere Wahl ist, hängt von der individuellen finanziellen Situation ab. So ist es denkbar, die Summe für Investitionen mit hohen Renditechancen aufzuwenden. Oder es wird dazu genutzt, eine Immobilie abzulösen.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Rentenzahlungen aus der Pensionskasse im vollen Umfang zu versteuern sind. Es spielt keine Rolle, in welcher Form das Kapital ausgezahlt wird. Unter gewissen Umständen ist es möglich, lediglich einen Teil der Auszahlung unter der Einkommenssteuer zu versteuern. Da hier eine Reihe von Faktoren zusammenspielen, ist es ratsam, sich durch einen professionellen Steuerberater führen zu lassen.
Welche staatlichen Förderungen gibt es für Zahlungen in die Pensionskasse?
Der Staat bietet Förderungen für die Zahlungen in die betriebliche Altersvorsorge an. Diese fallen in der Form von Steuererlass und Sozialabgabefreiheit an. Allerdings ist diese Förderung nicht für das gesamte Beitragsvolumen gültig. Es gibt zwei Förderstufen. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Jahr bis zu vier Prozent der gültigen Beitragsbemessungsgrenze unversteuert und ohne Sozialaufschlag für die Altersvorsorge aufwenden. Für das Jahr 2017 war der Betrag für die Beitragsbemessungsgrenze zum Beispiel mit 76,200 Euro festgelegt. Daraus errechnet sich ein Prozentanteil von 3,048 Euro. Die Bemessungsgrenze wird in jedem Jahr aktuell angepasst.
Zusätzlich gibt es die Option, einen weiteren Betrag über 1,800 Euro im Jahr steuerfrei in die Pensionskasse einzuzahlen. Allerdings müssen auf diesen Betrag weiterhin die Sozialabgaben geleistet werden. Wurde der Vertrag für die betriebliche Altersvorsorge jedoch vor 2005 abgeschlossen, entfällt das Anrecht auf diese Steuervergünstigung. Auf die Altverträge fällt eine Pauschalzahlung von 20 Prozent an. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag erhoben und (wenn zutreffend) die Kirchensteuer.
Tipp
Trotz dieser Benachteiligung ist es nicht immer sinnvoll, bestehende Altverträge aufzulösen. Wird der Vertrag weitergeführt, entfällt die Steuerlast während der Auszahlungsphase nahezu komplett. In einigen Fällen kommt es nicht zu einer Besteuerung des Kapitals. Auch hier ist es ratsam, einen Steuerberater zurate zu ziehen. Denn eine falsche Entscheidung kann durchaus einen nennenswerten Kapitalverlust verursachen.
Lassen sich vermögenswirksame Leistungen in die Pensionskasse zahlen?
Bezieht der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, steht es ihm frei, in welcher Form er diese anlegt:
- Investmentfonds
- Bausparvertrag
- Lebensversicherung
- Betriebliche Vorsorge
Die Vorteile wie Nachteile der vermögenswirksamen Leistungen bleiben dabei bestehen. Die Beitragszahlungen sind steuerfrei und es werden keine Sozialabgaben fällig. Während der Auszahlungsphase fallen dann allerdings Steuerkosten an. Für Personen, die über gesetzliche Krankenkassen versichert sind, müssen auch die Sozialabgaben im vollen Umfang geleistet werden.
Ob es die richtige Wahl ist, die vermögenswirksamen Leistungen in die Pensionskasse zu zahlen, muss individuell bestimmt werden. Oft sind es vor allem Personen, die von der Arbeitnehmersparzulage profitieren, die für die vermögenswirksamen Leistungen eine Alternative zur Betriebsvorsorge wählen sollten.
Video: Pensionskasse – Investapedia Finanzschule – Financial Coaching – Fintech
Was passiert beim Arbeitgeberwechsel?
Durch die sogenannte Unverfallbarkeit sind die freiwillig geleisteten Zahlungen des Arbeitnehmers in jedem Fall geschützt:
- Neuer Arbeitgeber
- Kündigung
- Kein neuer Arbeitgeber nach dem Verlassen des Betriebs
Allerdings gilt dies nur für die selber gezahlten Beiträge. Die durch den Arbeitgeber gezahlten Leistungen sind nur unter bestimmten Bedingungen durch die Unverfallbarkeit beeinflusst. Der Arbeitgeber muss ein gewisses Alter erreicht haben und eine bestimmte Zeit im Betrieb verbracht haben. Welche Daten diese genau sind, ist in den einzelnen Bundesländern leicht verschieden.
Ist der Pensionskassenvertrag mit der sogenannten Portabilität abgeschlossen, können die Ansprüche ohne Probleme in die betriebliche Altersvorsorge eines neuen Arbeitgebers übertragen werden. Diese Umschreibung des Vertrages spart die Kosten für die Kündigung des alten Vertrages und die Neuaufsetzung des Anschlussvertrags.
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