Neue Förderbedingungen für den Wohnungskauf ab 2023

0

Im Rahmen eines neuen Maßnahmenpakets zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die Bundesregierung die Förderbedingungen des Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Die KfW, die im Auftrag des BMWSB handelt, führt diese Änderungen durch. Eine der Hauptänderungen betrifft die Einkommensgrenze, die Familien mit einem Kind zur Nutzung des Programms berechtigt. Diese Grenze wurde von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben. Bei jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Zudem wurden die Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, um bis zu 35.000 EUR erhöht.

Bundesregierung erleichtert Familien den Zugang zu Krediten

Um den Wohnungsbaubereich in Deutschland zu unterstützen, hat die KfW die Förderbedingungen für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“ angepasst. Die Einkommensgrenze, die zur Nutzung des Programms berechtigt, wurde erhöht. Familien mit einem Kind können nun ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR haben. Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Zusätzlich wurden die Kredithöchstbeträge, abhängig von der Anzahl der Kinder, um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Kinder als Kriterium für staatliche Förderung

Im Zuge des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland verbessert die KfW die Förderbedingungen für den Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden zur Selbstnutzung. Es gibt zwei Stufen der Förderung: „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Die Förderung umfasst alle Kosten für den Bau, die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 16.10.2023.

Jeder Antrag kann nur eine einzige Wohneinheit zur Förderung beantragen. Berechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die mindestens 50 % des Eigentums an einem selbstgenutzten Wohngebäude erwerben möchten und in denen mindestens ein Kind unter 18 Jahren gemeldet ist.

100 % Förderung für Bau, Planung und Nachhaltigkeit

Die Förderung ermöglicht es, bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen für den Bau eines Wohngebäudes zu decken. Das schließt alle Ausgaben für das Bauwerk, die Planungsleistungen, Baubegleitung, Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung ein. Auch Materialkosten, die durch Eigenleistung entstehen, können gefördert werden. Die neuen Bedingungen treten ab dem 16.10.2023 in Kraft.

KfW unterstützt Familien beim Bau von energieeffizienten Häusern

Die deutliche Erhöhung der Einkommensgrenze und Kredithöchstbeträge im Rahmen des Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ schafft neue Möglichkeiten für Familien, die den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Die verbesserten Förderbedingungen ermöglichen es Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR, von den attraktiven Kreditkonditionen zu profitieren und somit den Grundstein für ein eigenes Zuhause zu legen.

Die Bundesregierung hat ihr Engagement für Nachhaltigkeit und Energiesparen durch die Förderung von klimafreundlichen Wohngebäuden unterstrichen. Familien, die ein neues Zuhause suchen, können nun von den verbesserten Bedingungen profitieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.

Lassen Sie eine Antwort hier