Als betriebliche Altersvorsorge lässt sich auch ein Riester-Vertrag besparen. Die betriebliche Riester-Rente ist eine erstklassige Kombination aus zwei wichtigen Säulen der Altersversorgung. Denn die staatliche Riester-Förderung kann auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer das Recht, einen Anteil ihres Gehaltes in eine betriebliche Altersversorgung umzuleiten. Sie bezahlen die Beiträge also aus dem Nettoeinkommen. Zum Jahresende können sie durch eine Zulage beziehungsweise den steuerlichen Sonderausgabenabzug profitieren. Für die betriebliche Riester-Rente stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung: Eine Direktversicherung, daneben die Direktzusage, alternativ auch Pensionskassen oder Unterstützungskasse und zuletzt Pensionsfonds.
Die genannten Formen unterscheiden sich allerdings in der Attraktivität. So kann beispielsweise die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der gezahlten Beiträge über die betriebliche Altersversorgung nur in der Direktversicherung, Pensionskasse und dem Pensionsfonds in Anspruch genommen werden.
Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert unkompliziert: Ein Teil des Gehalts, beispielsweise der Monatslohn oder Sonderzahlungen, wird in die betriebliche Vorsorge umgewandelt. Weil der Beitrag sofort vom Gehalt abgezogen wird, sinkt die Steuerlast. Als betriebliche Altersvorsorge lässt sich auch ein Riester-Vertrag besparen. Riester-Sparer sollten sich allerdings überlegen, ob sie eine betriebliche Riester-Rente in Anspruch nehmen. Denn beispielsweise sind bei der betrieblichen Riester-Rente in der Rentenphase noch einmal Sozialversicherungsbeiträge zu leisten, der Rentner zahlt diese also doppelt. Außerdem muss er die vollen Sozialabgaben tragen.
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