Bei der individuellen Rentenvorsorge ist es wichtig, das Vermögen für die Zukunft zu sichern. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der Steuer, denn hier gibt es viele Vorteile. Mit der idealen Planung der Basisrente lässt sich das sorgenfreie Leben im Rentenalter gut vorbereiten.
Basisrente: Die Altersvorsorge in der heutigen Zeit?
Bei vermögensbildenden Maßnahmen für den Ruhestand ist es wichtig, alle Details im Auge zu behalten. Ob man sich für die Rürup Rente, die auch als Basisrente bekannt ist, für einen Riester-Vertrag oder für ein anderes Vorsorgemodell entscheidet: Hauptsache, die Rente reicht aus, um das Leben weiter zu genießen. Voraussetzung dafür ist eine gezielte Strategie der Altersvorsorge, wobei man die Steuer nicht vergessen darf. Denn gerade im Rentenalter kommt es darauf an, sein Geld zusammenzuhalten.
Die richtige Strategie bei der Altersvorsorge hilft dabei, die Zukunft finanziell abzusichern. Das funktioniert auch in einer Niedrigzinsphase, wenn man sich für das geeignete Riester oder Rürup Modell entscheidet. Aktuell, im Jahr 2017, ist es noch leichter, bei der Rürup Rente Steuern zu sparen. Von dem nach oben gesetzten Maximalbetrag profitieren vor allem die Besserverdiener und Selbstständige. Diese können mehr Geld von der Steuer absetzen, denn die vom Finanzamt anrechenbaren Beiträge wurden deutlich erhöht.
Wer mit einer Rürup-Versicherung oder einem vergleichbaren Modell für die Zeit der Rente vorsorgt, der kann außerdem noch weitere Vorteile nutzen. Ein Blick auf die Entwicklung zeigt, was alles möglich ist, wenn man Steuern sparen möchte. Der Prozentsatz zur Anrechnung der Beiträge einer privaten Altersvorsorge betrug im Jahr 2016 schon 82 %. In 2017 ist der Anteil auf 84 % angestiegen, sodass bei der Basisrente entsprechend mehr Euro herauskommen. Es ist geplant, dass die Versicherten im Jahr 2025 die Beiträge komplett absetzen können, indem sie sie bis zu dem festgesetzten Maximalbetrag als Sonderausgaben bei der Steuer eintragen.
Wie sich die Steuer bei der Basisrente reduzieren lässt
Welche Tarifbeiträge für den individuellen Fall geeignet sind und wie sich diese in der Steuer niederschlagen, hängt von der jeweiligen Situation ab. Sicher ist: Im Jahr 2017 ist der Höchstbetrag bei Rürup-Verträgen angehoben worden. Ein maßgeschneidertes Vorsorgemodell der Basisrente zeigt auf, wie die Betroffenen daraus einen steuerlichen Nutzen ziehen.
Der Maximalbetrag lag früher bei 20.000 Euro jährlich, doch seit 2015 richtet er sich nach der Rentenversicherung der Knappschaft. Unter Berücksichtigung der Berechnungsgrundlage können die Versicherten maximal 23.362 Euro von der Steuer absetzen. Bei Ehepaaren ist eine Anmeldung von maximal 46.724 Euro möglich.
Wenn der anrechenbare Prozentsatz von 84 % berücksichtigt wird, gelten für die Steuerzahler die entsprechend reduzierten Sonderausgaben von 19.624 bzw. 39.248 Euro. Ein Blick auf die Anpassungen in den letzten Jahren verdeutlicht, dass die Versicherten bei ihrer Basisrente von einem ständigen Anstieg des Steuervorteils profitieren.
Wann ist die Basisrente empfehlenswert?
Ein Rürup Vertrag baut im Laufe der Zeit eine finanzielle Rücklage auf. Wenn die Beiträge jedoch nicht optimal kalkuliert wurden, so hat man möglicherweise nicht den gewünschten Nutzen und die Rente fällt kleiner aus als erwartet. Darum ist ein maßgeschneidertes Angebot unverzichtbar, um die bestmögliche Basisrente zu erzielen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
Eine solche Rentenvorsorge lohnt sich besonders für Menschen, die relativ viel Steuern bezahlen müssen. Das ist bei Gutverdienern der Fall, bei Beamten sowie bei vielen Selbstständigen und Freiberuflern. Abhängig vom Einkommen kann man möglicherweise den Höchstbetrag ausschöpfen und so einen optimalen Steuervorteil daraus ziehen. Doch oft zeigen schon kleinere Steuersenkungen ihre Wirkung.
Wer nur ein mittleres Einkommen hat, der sollte sich genau über die Möglichkeiten informieren und überlegen, ob eventuell ein anderes Vorsorgemodell eher zu seiner Situation passt. Bei zwei oder mehr Kindern kann die Riester-Rente die bessere Wahl sein. Hier gibt es einerseits die Grundzulage und andererseits die Kinderzulagen, des Weiteren locken auch bei Riester einige steuerliche Vorteile. Diese sind jedoch im Allgemeinen nicht so hoch wie bei der Rürup Basisrente.
Bei der Anrechenbarkeit der Vorsorgeaufwendungen auf die Steuer sollte man einige Grundregeln im Blick behalten
- Der Staat fördert die Altersvorsorge mit Steuervergünstigungen und Zulagen,
- die Förderung gilt für Rürup- bzw. Basisrente, Riester-Verträge, Pensionskassen und –fonds,
- die privaten Rentenversicherungen gelten als Sonderfall: Hier wird die Steuer nur auf den Ertragsanteil gerechnet.
Die Rentenvorsorge – eine langfristige Entscheidung
Die vielfältigen Optionen bei der Vorsorge sind nicht einfach zu durchschauen. Darum sollte man nicht auf eine kompetente Beratung verzichten und gegebenenfalls eine zweite Meinung einholen, wenn man sich bei einem Angebot nicht sicher ist. Der Vertrag, für den man sich schließlich entscheidet, gilt für viele Jahre: Genau darum darf man nicht vorschnell unterschreiben oder sich zu irgendetwas überreden lassen.
Die Rürup Rentenversicherung gehört zu den klassischen Fördermaßnahmen und ist besonders für diejenigen interessant, die ein gutes Einkommen haben. Hier kann man die Vorsorgebeiträge von der Steuer absetzen und auf diese Weise schon in der Sparphase profitieren. Die stetige Anhebung des Prozentsatzes strebt die 100 % an, die 2025 erreicht sein sollen. So steigt auch die Höchstgrenze an, die für die Sonderausgaben in der Steuererklärung gilt. Allerdings darf man nicht übersehen, dass auch Rentenzahlungen der Steuer unterliegen. Hier erhöht sich der Steuersatz ebenfalls.
Ein Riester-Vertrag beinhaltet ebenfalls diverse Vorteile, denn hier gibt es zusätzlich zu den steuerlichen Vorteilen staatliche Zulagen. Neben der Grundzulage erhalten die Versicherten für jedes Kind eine Kinderzulage. Für die genaue Kalkulation spielt das Geburtsjahr der Kinder eine Rolle, zudem muss die Beitragshöhe auf das rentenversicherungspflichtige Einkommen abgestimmt werden. Die Begünstigungsgrenze und andere Details legen die ideale Höhe der Riesterbeiträge fest. Bei der Steuererklärung muss man dann darauf achten, dass die Vorteile optimal ausgenutzt werden. Ähnlich wie bei der Basisrente existiert auch für die Auszahlung der Riesterrente eine Steuerpflicht.
Als Alternative kann man die Rentenversicherung auch ohne den Riester-Zuschuss abschließen. Schon beim Abschluss des Vertrags lässt sich festlegen, ob man eventuell eine spätere Kapitalauszahlung wünscht oder dieses Wahlrecht offen lassen möchte. Ohne die Förderung gibt es weder Zulagen noch Sondervergünstigungen. In diese Kategorie fallen auch die privaten Sofortrentenversicherungen, bei denen ein Einmalbeitrag festgesetzt wird. Als Ausnahme werden hier nur die Rürup-Versicherungen behandelt.
Hier gibt es jedoch eine steuerliche Begünstigung bei der späteren Auszahlung: Lediglich der Ertragsanteil unterliegt der Steuer, doch dieser fällt relativ gering aus. Wie hoch der Ertragsanteil tatsächlich ist, richtet sich nach dem Alter der betroffenen Person bei Renteneintritt. Im 65. Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil beispielsweise 18 %, was heißt, dass auch nur dieser Anteil besteuert werden muss. Ein solches Vorsorgemodell kommt daher vorwiegend für Personen mit einem hohen Steuersatz infrage.
Direktversicherungen und weitere Optionen
Viele Arbeitnehmer erhalten von ihrem Chef das Angebot, eine Direktversicherung abzuschließen. Bei diesem Modell werden die Beiträge direkt bei der Lohnabrechnung einbehalten. Bis zu 4 % der Bemessungsgrenze sind dabei steuerfrei, zudem müssen die Arbeitnehmer für diesen steuerfreien Anteil keine Abgaben für die Sozialversicherung bezahlen.
Eine solche Betriebsrente ermöglicht es dem Arbeitnehmer, zusätzlich 1.800 Euro jährlich einzuzahlen. Das ist jedoch nur erlaub, wenn die Direktversicherung oder der Vertrag mit der Pensionskasse frühestens 2005 abgeschlossen wurde. Bei der zukünftigen Rentenzahlung oder Komplettauszahlung des Kapitals aus der Direktversicherung oder Pensionskasse findet eine volle Versteuerung statt. Zudem müssen die Betroffenen auch Sozialabgaben zahlen. Bei der Kalkulation der Rente sollte man diese Regelung mit einkalkulieren, um nicht böse überrascht zu werden.
Eine Kapitalauszahlung anstelle der üblichen Rentenzahlung ist unter bestimmten Bedingungen zu 50 % zu versteuern. Damit gilt die private Rentenversicherung nicht als Steuersparmodell und wird vorwiegend von Personen genutzt, die ein hohes Einkommen haben.
Wer Steuern sparen möchte, der ist mit der Basisrente gut beraten. Wie genau ein solcher Vertrag aussehen kann und welche Details eine Rolle spielen, das ist für Laien schwer zu durchschauen. Eine umfassende Beratung darf also nicht fehlen.
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