Die Riesterförderung belohnt langfristig orientierte Sparer gleich doppelt – denn es gibt gleich zwei Arten der Riesterförderung, von der Sparer profitieren. Mit dieser Doppel-Begünstigung will der Staat die private Vorsorge noch attraktiver machen. Anspruch auf die Riester-Zulage haben alle direkt oder indirekt förderberechtigten Personen, also beispielsweise Angestellte und Beamte.
Zu den zwei wichtigsten Arten der Riesterförderung zählt die Zahlung von Zuschüssen. Seit 2008 wird eine jährliche Grundzulage von 154 Euro pro Person gewährt, pro Kind kommen 185 Euro jährlich hinzu. Ist das Kind nach 2008 geboren, sind es sogar 300 Euro im Jahr. Bei Ehepaaren erhält jeder Partner die Grundzulage. Menschen unter 25 Jahren werden zudem mit einer Sonderzulage von einmalig 200 Euro belohnt.
Neben der Zahlung von Zuschüssen gilt die Entlastung über die Einkommenssteuererklärung als eine weitere der zwei wichtigsten Arten der Riesterförderung. Hier können alle Aufwendungen, die in Form der Altersvorsorge getätigt wurden, bis zu einer Grenze von 2100 Euro als Sonderausgaben in die Steuererklärung eingetragen und somit vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Allerdings müssen dafür mehr Beiträge eingezahlt werden, als für den Anspruch auf die staatliche Zulage nötig sind.
Diese beiden Arten der Riesterförderung stellen eine massive Entlastung der Sparer dar und sorgen dafür, dass die Riesterrente die bevorzugte Methode der privaten Altersvorsorge darstellt. Insbesondere die Abwicklung der Förderung stellt sich als unkompliziert da, ein Antrag auf Förderung muss bei Finanzamt nicht gestellt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil oder die Zulagen für einen stärkeren Bonus sorgen.
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