Riester Rente – für wen lohnt es sich und wer ist dazu berechtigt?

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Die Riester Rente gilt als zusätzliche Absicherung der eigenen Altersvorsorge. Laut Statistik haben sich inzwischen mehr als 16,3 Millionen deutsche Bürger für dieses Rentensystem entschieden. Der Grund für die Beliebtheit findet sich in der staatlichen Förderung. Aber wer kann Riester Rente beantragen und für wen lohnt sie sich besonders?

Typische Riester Nutzer

Wer kann Riester Rente beantragen? Nicht alle Personen sind dazu berechtigt, die Riester Rente zu beanspruchen. Diese Form der Altersvorsorge wurde vor allem für die Gruppe der Arbeitnehmer entworfen. Aber auch andere Personen, die über eine gesetzliche Rentenversicherung verfügen, können die Riester Altersvorsorge in Anspruch nehmen. In diese Personengruppe gehören beispielsweise unselbständige Publizisten und Honorarkräfte, die der Künstlersozialversicherung angehören.

Des Weiteren können auch Freiberufler wie Physiotherapeuten, Hebammen und Lehrkräfte von den Vorteilen profitieren. Selbständige, die in einem ähnlichen Arbeitsverhältnis wie Angestellte stehen und ebenfalls Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen, haben ebenfalls ein Anrecht auf die Riester Förderung durch den Staat. Wer kann Riester Rente beantragen: deutlich mehr Personen, als es auf den ersten Blick scheint.

Wer kann Riester Rente beantragen und was muss beim Vertragsabschluss beachtet werden?

Für den Anspruch auf die festgelegte Förderung reicht der Abschluss des Vertrags nicht aus. Deshalb geht es nicht allein um die Frage: „Wer kann Riester Rente beantragen?“, sondern auch um Details zu den Antragsfristen und zu bestimmten Vertragskonditionen.

So muss der Riester-Antrag für das betreffende Beitragsjahr spätestens vor Ablauf des übernächsten Kalenderjahres beim Unternehmen vorliegen, in dem der Riester-Rentenvertrag aufgesetzt wurde. Ggf. kann eine Vollmacht erteilt werden, um sicherzustellen, dass man die Förderung nicht durch eine verspätete Einreichung des Antrags verpasst. Zur Hauptfrage: „Wer kann Riester Rente beantragen“, gesellen sich außerdem viele Einzelheiten und Sonderfälle, die zu beachten sind.

Unmittelbar förderberechtigte Personen

Auf die Nachfrage, wer kann Riester Rente beantragen, antworten die meisten erst einmal mit der Aussage: alle Arbeitnehmer. Als abhängig Beschäftigte sind diese gesetzlich rentenversichert und können auf dieser Basis die Riester-Förderung beanspruchen. Ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitarbeit handelt, ist unerheblich.
Wer kann Riester Rente beantragen, darauf antworten einige: Beamte sind ausgeschlossen.

Dabei ist Riestern auch für Beamte möglich. Hier geht es nicht um den Ausgleich der Kürzungen durch die gesetzliche Rente, sondern um die oft niedrigen Pensionen. Deshalb haben Richter und andere Beamte ebenso wie Angestellte ein Recht auf diese spezielle Form der Rente, obwohl sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherung angegliedert sind. Selbständige wie Journalisten und Künstler können ebenfalls zulagenberechtigt sein, wenn sie die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge oder die Künstlersozialbeiträge einzahlen.

Wer kann Riester Rente beantragen?

Zu den unmittelbar förderberechtigten Personengruppen gehören vor allem die folgenden Berufsgruppen:

  • Arbeitnehmer, die im versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen (unabhängig davon, ob der Arbeitgeber privat oder öffentlich ist),
  • Auszubildende,
  • Beamte und Richter, Berufssoldaten und ähnliche Berufler, die dem Beamtenstatus gleichgestellt sind, auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht,
  • Bundesfreiwilligendienstler,
  • Rentner aufgrund von Erwerbsminderung, -unfähigkeit oder Versorgung aufgrund von Erwerbsunfähigkeit,
  • Beschäftigte mit einem monatlichen Verdienst von mindestens 450 und höchstens 850 Euro,
  • Arbeitssuchende Empfänger von Arbeitslosengeld (I und II),
  • Kindererziehende während der ersten drei Jahre nach Geburtsdatum.

Wer kann keine Riester Rente beantragen?

Prinzipiell wurde die Altersvorsorgezulage nur für die Personen entwickelt, die Rentenversicherung zahlen müssen und der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Damit sind einige Gruppen nicht förderberechtigt. Das heißt, dass sie keinen Riester-Vertrag abschließen und auch keine staatliche Förderung geltend machen können.
Auf die Frage, wer kann Riester Rente beantragen, folgt also die Antwort: definitiv nicht alle Personengruppen.

Für die folgenden Personen sind daher andere Vorsorgemaßnahmen fällig:

  • Selbständige, die keine Rentenversicherungsbeiträge einzahlen,
  • Rentner, die lediglich eine Altersrente erhalten,
  • Studenten, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen,
  • geringfügig Beschäftigte, die keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen,
  • Beschäftigte in verkammerten Berufsgruppen, die durch die beruflichen Versorgungsleistungen eine Pflichtversicherung haben,
  • Personen, die eine Rente aufgrund von Erwerbsminderung beziehen und nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen.

Bildnachweis:© Fotolia-Titelbild: Gabriele Rohde

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