Steuerliche Vorteile: Vermietung von Immobilien in Deutschland

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In Deutschland können Vermieter von Wohnungen steuerliche Vorteile nutzen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte der steuerlichen Absetzbarkeit von Vermietungskosten erläutert. Zudem wird auf die Grenzen einer verbilligten Miete und die Bedeutung der Nebenkosten bei der Berechnung der ortsüblichen Miete eingegangen.

Steuerliche Absetzbarkeit: Vermietungsaufwand mindert den zu versteuernden Gewinn

Bei der Vermietung von Wohnungen können Vermieterinnen und Vermieter die gesamten Werbungskosten von ihren Einnahmen abziehen. Zu den Werbungskosten zählen unter anderem die Abschreibung der Anschaffungskosten, Reparatur- und Reinigungskosten sowie Kreditzinsen. Diese Ausgaben mindern den Gewinn aus der Vermietung und können daher steuerlich geltend gemacht werden. Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich, Verluste steuermindernd abzusetzen.

Verbilligte Miete: Grenzen für Steuervorteile im Blick behalten

Vermieter müssen bei einer verbilligten Miete darauf achten, dass die Miete bestimmte Grenzen nicht unterschreitet, um steuerliche Vorteile zu erhalten. Es spielt keine Rolle, ob die Immobilie an Angehörige oder andere Mieter vermietet wird. Die Miete muss tatsächlich gezahlt werden, damit das Finanzamt das Mietverhältnis anerkennt und die steuerlichen Absetzbarkeiten gewährt.

Grenzen des Werbungskostenabzugs bei Vermietung: Mietgrenzen im Fokus

Um den vollen Abzug der Werbungskosten zu erhalten, darf die Miete nicht weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. Bei einer Miete zwischen 50 und 66 Prozent der Vergleichsmiete muss der Vermieter nachweisen, dass über einen längeren Zeitraum ein Überschuss erzielt werden kann. Liegt die Miete unter 50 Prozent der Vergleichsmiete, können die Werbungskosten nur noch anteilig abgesetzt werden.

Mietwert-Rechner und Vergleichsmethoden für ortsübliche Miete heranziehen

Um die ortsübliche Miete zu ermitteln, kann der örtliche Mietspiegel als Anhaltspunkt dienen. Dieser gibt Auskunft über die durchschnittlichen Mietpreise in einer bestimmten Region. In kleineren Gemeinden ohne Mietspiegel können Mietwert-Rechner aus dem Internet genutzt werden, um anhand von vergleichbaren Immobilien in der Umgebung eine Schätzung der ortsüblichen Miete vorzunehmen. Alternativ können auch Internetrecherchen durchgeführt werden, um Quadratmeterpreise für ähnliche Wohnungen in der Nähe zu ermitteln. Es ist empfehlenswert, mindestens drei vergleichbare Wohnungen heranzuziehen, um eine aussagekräftige Einschätzung zu erhalten.

Instandhaltungskosten werden nicht bei der Vergleichsmiete berücksichtigt

Um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, werden neben der Grundmiete auch die umlagefähigen Nebenkosten einbezogen. Das beinhaltet beispielsweise Kosten für Wasser, Heizung, Müllentsorgung, Gartenpflege und Haftpflichtversicherung. Die Grundsteuer fließt ebenfalls in die Berechnung mit ein. Allerdings werden Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung der Immobilie nicht berücksichtigt. Durch die Berücksichtigung der Nebenkosten wird eine realistische und sachgerechte Vergleichsmiete ermittelt.

Steuerliche Absetzbarkeit von Vermietungskosten: Ratschlag vom Steuerberater einholen

Vermieter in Deutschland haben die Möglichkeit, von den zahlreichen steuerlichen Vorteilen bei der Vermietung von Immobilien zu profitieren. Durch den Abzug der vollen Werbungskosten können Vermieter ihre erzielten Einnahmen aus der Vermietung mindern und gegebenenfalls Verluste steuermindernd absetzen. Bei einer verbilligten Miete sind jedoch bestimmte Grenzen zu beachten, um mögliche Steuervorteile nicht zu gefährden. Die Berechnung der ortsüblichen Miete erfolgt anhand des örtlichen Mietspiegels oder durch andere Vergleichsmethoden. Dabei können auch die umlagefähigen Nebenkosten bei der Berechnung berücksichtigt werden. Eine fachkundige Beratung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert, um die steuerliche Absetzbarkeit von Vermietungskosten optimal zu nutzen.

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