Der Mindestlohn in Deutschland wird ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde angehoben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in Mini- und Midijobs, können von dieser Erhöhung um 41 Cent pro Stunde profitieren. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Unternehmen in einem Überblick zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Ab 2024: Neue Verdienstgrenze für Minijobs
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Verdienstgrenze für Minijobs mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 538 Euro im Monat angehoben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Minijobs dürfen nicht mehr als diesen Betrag monatlich verdienen, um den Status eines geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisses beizubehalten. Das Jahresentgelt ist auf 6.456 Euro begrenzt, um sicherzustellen, dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt und keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen.
Bei Beginn einer neuen Beschäftigung oder bei dauerhaften Änderungen müssen Unternehmen überprüfen, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Verdienstgrenze, wie zum Beispiel bei einer Vertretung während einer Krankheitsphase.
Höhere Einkommensgrenze für Midijobs ab Januar 2024
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Übergangsbereich können ab dem 1. Januar 2024 ein monatliches Arbeitsentgelt von bis zu 2.000 Euro erzielen.
Höheres Arbeitsentgelt erforderlich für Versicherungspflicht ab Januar 2024
Bis zum 30. September 2022 war es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestattet, bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von höchstens 520 Euro der Versicherungspflicht im Rahmen der bisherigen Midijob-Regelungen nachzukommen.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein monatliches Arbeitsentgelt von über 538 Euro haben, um weiterhin in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert zu bleiben. Wenn das monatliche Arbeitsentgelt diese Grenze nicht erreicht, werden sie als Minijobber betrachtet und müssen sich bei der Minijobzentrale anmelden.
Versicherungspflichtgrenze steigt in der Krankenversicherung
Ab dem 1. Januar 2024 gibt es Änderungen in der Sozialversicherung für Arbeitnehmer in Deutschland. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung wird auf 62.100 Euro jährlich angehoben. Das bedeutet, dass das Einkommen oberhalb dieser Grenze nicht mehr für die Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Gleichzeitig steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 69.300 Euro. Arbeitnehmer mit einem Einkommen über dieser Grenze sind nicht mehr dazu verpflichtet, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung erhöht sich auf 1,7 Prozent.
Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 7.550 Euro im Westen und auf 7.450 Euro im Osten.
Höhere Verdienstmöglichkeiten für Rentner mit Erwerbsminderung
Personen mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung dürfen ab dem 1. Januar 2024 bis zu 37.117,50 Euro brutto im Jahr hinzuverdienen.
Erhöhte Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft ab 2024
Mit dem Beginn des Jahres 2024 werden die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft angepasst. Der Monatswert für Verpflegung beträgt nun 313 Euro, während der Monatswert für Unterkunft und Miete bei 278 Euro liegt. Zudem steht ein täglicher Gesamtwert von 10,43 Euro zur Verfügung, der für die verschiedenen Mahlzeiten des Tages genutzt werden kann.
Anpassungen in der Sozialversicherung: Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Unternehmen
Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde ab dem 1. Januar 2024 hat positive Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs, da sie eine spürbare Verbesserung ihres Einkommens erfahren. Unternehmen stehen jedoch vor neuen Herausforderungen aufgrund der Anpassungen in der Sozialversicherung und den neuen Verdienstgrenzen. Eine sorgfältige Anpassung der Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen ist daher notwendig.
Um die neuen Regelungen korrekt umzusetzen, empfiehlt es sich, Expertenrat einzuholen. Die Erhöhung des Mindestlohns bringt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Mini- und Midijobs spürbare Verbesserungen, indem sie mehr Geld verdienen und eine bessere soziale Absicherung erhalten. Unternehmen müssen sich auf die neuen Verdienstgrenzen und Anpassungen in der Sozialversicherung vorbereiten, um die Compliance zu gewährleisten und mögliche Auswirkungen auf ihre Arbeitspraktiken zu minimieren.