Welche Rentenarten gibt es?

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Eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat herausgefunden, dass mehr als 22 % der Menschen über 80 Jahren in Deutschland von Altersarmut betroffen sind.

Konzepte gegen Altersarmut

Um auch im Alter noch einen gewissen Lebensstandard genießen zu können, ist es wichtig, sich im Vorfeld über die verschiedenen Rentenarten zu informieren und früh damit anzufangen, in die Rentenkasse einzuzahlen.

In Deutschland unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung. Die gesetzliche Versicherung teilt sich noch einmal in drei verschiedene Rentenarten auf: die Altersrente, Erwerbsminderungsrente und die Rente für Hinterbliebene. Zudem gibt es die sogenannte Riester-Rente, bei der Arbeitnehmer regelmäßig Geld einzahlen. Wie sich die Renten unterscheiden und wie man sie steuerlich absetzen kann, erfahren Sie hier.

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Gesetzliche Rentenversicherungen

Altersrentenversicherung

Ganz klassisch ist hier die Rente, die man im hohen Alter bekommt, wenn man nicht mehr arbeitet. Diese Altersrentenversicherung teil sich noch einmal in Untergruppen. Die klassische Altersrente ist die Regelaltersrente. Haben Sie als Versicherter die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht, haben Sie Anspruch auf die Auszahlung dieser Rentenversicherung. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt stufenweise.

Sind Sie seit mehr als 35 oder 45 Jahren gesetzlich rentenversichert, haben Sie auch Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte beziehungsweise die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Hier können Sie je nach Geburtsjahr mit Abzügen schon im Alter von 63 Jahren in Rente gehen. Jahrgänge zwischen 1949 und 1963 können auch ohne Abschläge in Rente gehen.

Sind Sie gesundheitlich beeinträchtigt, schwerbehindert und können nicht mehr bis zum Rentenalter arbeiten, können Sie mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen früher in Rente gehen. Jahrgänge zwischen 1952 und 1963 können zwischen 63 und 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Diese Rente können Sie in Anspruch nehmen, wenn eine Behinderung von mindestens 50 % vorliegt. Haben Sie für mindestens 25 Jahre im Bergbau gearbeitet, gibt es Sonderregelungen bei der Rente. Wenn Sie später als 1964 geboren sind, können Sie als Bergmann mit 64 Jahren in Rente gehen.

Stirbt der Lebenspartner/die Lebenspartnerin oder ein Elternteil eines minderjährigen Kindes, besteht der Anspruch auf Witwen- beziehungsweise Witwerrente und Halb- oder Vollwaisenrente.  (Foto: Adobe Stock-Rawpixel.com)

Stirbt der Lebenspartner/die Lebenspartnerin oder ein Elternteil eines minderjährigen Kindes, besteht der Anspruch auf Witwen- beziehungsweise Witwerrente und Halb- oder Vollwaisenrente. (Foto: Adobe Stock-Rawpixel.com)

 

Hinterbliebenenrente

Nicht nur im Alter haben Sie in Deutschland einen Anspruch auf eine gesetzliche Rentenversicherung. Stirbt der Lebenspartner/die Lebenspartnerin oder ein Elternteil eines minderjährigen Kindes, besteht der Anspruch auf Witwen- beziehungsweise Witwerrente und Halb- oder Vollwaisenrente.

Anspruch auf eine Witwenrente/Witwerrente haben Sie, wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin verheiratet oder mindestes ein Jahr in einer Partnerschaft waren. Darüber hinaus muss der Verstorbene für die Hinterbliebenenrente mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein und Sie dürfen nicht noch einmal geheiratet haben.

Für Witwer und Witwen bis zum 47 Lebensjahr gibt es die kleine Witwenrente, die für zwei Jahre nach dem Tod bezogen werden kann. Witwer und Witwen ab einem Alter von 47 Jahren erhalten die große Witwenrente/Witwerrente. Stirbt ein geschiedener Ehepartner oder Ehepartnerin, der oder die Unterhalt an das gemeinsame Kind zahlen muss, dann haben Sie Anspruch auf eine Erziehungsrente.

Ist ein Elternteil verstorben, kann das Kind eine Halbwaisenrente bekommen. Hier muss der Verstorbene mindestens fünf Jahre versichert gewesen oder an einem Arbeitsunfall gestorben sein. Sind beide Elternteile verstorben, hat das Kind einen Anspruch auf die Vollwaisenrente. Nicht nur leibliche Kinder bekommen die Waisenrente, sondern auch Stief- oder Pflegekinder, wenn sie in einem Haushalt mit dem verstorbenen Elternteil gewohnt haben.

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Erwerbsminderungsrenten

Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Vollzeit arbeiten oder sind nur noch für ein paar Stunden erwerbsfähig, können Sie Ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente geltend machen. Bei einer vollen Erwerbsminderung ersetzt die Rente Ihr Einkommen. Es gibt aber auch eine teilweise Erwerbsminderung, die nur einen Anteil des Einkommens ergänzt, wenn Sie noch für ein paar Stunden arbeiten können.

Ihre Erwerbsfähigkeit wird zuvor jedoch geprüft und gegebenenfalls versucht wieder herzustellen. Für diese Rentenart ist es wichtig, dass Sie das Alter für die Altersrente noch nicht erreicht haben. Sie müssen wie bei den anderen Renten auch mindestens fünf Jahre rentenversichert gewesen sein.

Gut zu wissen: Die Rente aufgrund von Arbeitslosigkeit läuft aus. Sie erhalten diese Rentenart nur, wenn Sie über 60 Jahre sowie arbeitslos sind und vor 1952 geboren wurden.

Private Rente

Haben Sie nur eine gesetzliche Rentenversicherung, ist es unter Umständen nicht möglich, den gewohnten Lebensstandard in der Rente aufrecht zu erhalten. Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitnehmer aktiv werden und selbst für Ihre Altersvorsorge sorgen. Allein im Jahr 2021 besaßen rund 14,1 Millionen Menschen eine private Rentenversicherung. Hier kann der Versicherte wählen, wann er in Rente gehen möchte. Meist ist jedoch eine Mindestlaufzeit angegeben. Informieren Sie sich über die passenden Angebote bei Ihrem Versicherer.

Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Vollzeit arbeiten oder sind nur noch für ein paar Stunden erwerbsfähig, können Sie Ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente geltend machen. ( Foto: Adobe Stock-Tryfonov)

Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Vollzeit arbeiten oder sind nur noch für ein paar Stunden erwerbsfähig, können Sie Ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente geltend machen. ( Foto: Adobe Stock-Tryfonov)

 

Riester-Rente

Die Riester-Rente hat das Ziel, dass Arbeitnehmer privat für ihre Rente vorsorgen. Hier zahlt der Arbeitnehmer jährlich oder monatlich Geld, das für die Rente angelegt wird. Dadurch und durch die Zulagen wächst das Geld auf diesem Konto stetig. Diese Zulagen kommen vom Staat und liegen jährlich bei 175 €. Auch für Kinder, die berechtigt sind, Kindergeld zu bekommen, erhalten Sparer eine Zulage. Voraussetzung für die Riester-Rente ist eine gesetzliche Rentenversicherung, in die der Sparer einzahlt.

Rente steuerlich absetzen

Sie sollten auch schauen, welche Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden kann. Was Sie von der Steuer absetzen können, hängt von der Rentenart ab. Bei der Riester-Rente können Sie einen Sonderausgabenabzug geltend machen. Hier sind maximal 2.100 € für ein Jahr möglich, wenn die Zahlung günstiger als die Zulagen aus dem Riester-Vertrag sind.

Private Rentenversicherungen können nur abgesetzt werden, wenn sie vor 2005 abgeschlossen wurden. Hier sind 1.900 € beziehungsweise 2.800 € für Selbstständige möglich. Bei einer gesetzlichen Rentenversicherung können 94 % der Einzahlungen bis zu einer gewissen Grenze für 2024 abzugsfähig sein.

Die Rente abzusetzen kann ein großer Vorteil sein, da alle, die ab dem Jahr 2040 in Rente gehen, Steuern auf die vollen Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen. Informieren Sie sich rechtzeitig über steuerliche Vorteile und die Voraussetzungen für gesetzliche und private Versicherungen.

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