Rente Pfändungssicherheit

Es ist eine der schlimmsten Vorstellungen überhaupt – im hohen Alter rutscht ein Rentner in die Schulden. Was soll er noch tun, wenn er ohnehin nur eine karge Rente erhält? Angst vor der totalen Armut muss allerdings kein Rentner haben. Denn wenigstens in Bezug auf Schulden gilt: Die Rente ist sicher.

Die Pfändungssicherheit der Rente ist eine der größten Privilegien von Rentnern. Zwar ist eine Rente grundsätzlich pfändbar, doch der Gläubiger hat es hier besonders schwer, seine Außenstände einzutreiben. Hohe Pfändungsfreigrenzen und sonstige schuldnerfreundliche Einschränkungen sorgen dafür, dass die Rente im Regelfall nicht angetastet wird.

Grundsätzlich galt bei der Pfändungssicherheit der Rente ein Freibetrag von 1028,89 Euro im Mai 2012, der Betrag kann allerdings künftig angepasst werden. Bei Unterhaltspflichtigen erhöht sich die Pfändungsfreigrenze um 387,22 Euro für die erste Person, für jede weitere Person kommen 215,73 Euro hinzu. Bis zu fünf Personen können bei der Freigrenze berücksichtigt werden. Die Pfändungssicherheit der Rente greift also bis zu einem Betrag von 2279,03 Euro im Monat.

Die Pfändungssicherheit der Rente wird bereits bei der Pfändung automatisch berücksichtigt, der Freibetrag ist tabu und der Rentenversicherungsträger muss den Freibetrag weiter an den Rentner überweisen. Er ist angehalten, einen höheren Freibeitrag geltend zu machen und dies zu belegen.

Probleme entstehen bei der Pfändungssicherheit der Rente allerdings auf dem Girokonto – wird hier gepfändet, greift der Pfändungsschutz für die Rente nicht. Um die Pfändungssicherheit der Rente hier durchzusetzen, muss das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.


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