Die Riester-Rente wird durch die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile erst interessant. Wie kann man sich die Förderung sichern und ab wann lohnt ein Riester-Vertrag überhaupt?
Riester-Rente Zulagen: Warum überhaupt Riester-Rente?
Die Riester-Rente mit ihren staatlichen Zulagen zur privaten Altersvorsorge, existiert seit 2002. Grund für die Einführung: Die Bedeutung der privaten Altersvorsorge stieg mit Beginn des neuen Jahrtausends stark an. Denn 2000/2001 reformierte der Gesetzgeber die gesetzliche Rentenversicherung, mit der Konsequenz, dass das Nettorentenniveau reduziert wurde. Die Menschen müssen seither privat mehr vorsorgen, um künftige finanzielle Einbußen bei ihrer gesetzlichen Rente, aufzufangen.
Durch die Zulagen soll diese privat finanzierte Rente (deren Namen auf den früheren Arbeitsminister Walter Riester zurückgeht), für die Menschen attraktiver werden. Zusammen mit den Steuervorteilen sind sie also Anreize, um eine Zusatzrente aufzubauen, wenn die gesetzliche Rente später nicht reicht. In Deutschland gibt es rund 16,5 Millionen Riester-Verträge, wobei es verschiedene Arten gibt, zu riestern:
Es gibt Riester-Versicherungen, Riester-Banksparpläne und Riester-Fonds. Und nicht zu vergessen: Wohn-Riester. Das Ziel: Mit staatlichen Zulagen und geringen Zinsen, soll der Wohn-Riester die Finanzierung von eigenständig genutztem Wohneigentum, ermöglichen.
Welche Förderung gibt’s vom Staat?
Die Riester-Rente ist ein von der Politik geschaffenes Produkt vor allem für junge Menschen, um die später entstehenden Rentenlücken zu schließen. Riestern macht Sinn, wenn der Versicherungsnehmer die staatliche Förderung voll ausschöpft. Denn dass die junge Generation etwas für ihre Altersvorsorge tun muss, ist längst kein Geheimnis mehr: Die gesetzliche Rente allein wird vielen jungen Menschen später nicht reichen.
Wer einen zertifizierten Vertrag abgeschlossen hat, darf sich also über die jährliche staatliche Förderung freuen. Ganz grundsätzlich fördert der Staat die Policen auf zwei Arten:
- über Zulagen
- über Steuervorteile
Das Besondere: Bei anderen, „gewöhnlichen“ Formen der Sparförderung (z.B. die Bausparprämie), erhält man zwar auch staatliche Zuschüsse (entsprechen bei der Riester-Rente den Zulagen). Wer riestert, bekommt jedoch nicht nur die Zuschüsse, sondern kann seine Einzahlungen – bis zu einem genau festgelegten Höchstbetrag – auch noch von der Steuer abziehen.
Video: Rente – Jeder zweite Riester-Sparer schöpft staatliche Zulagen nicht aus
Verschiedene Arten von Zulagen
Wer eine geförderte Riester-Rente abschließt (und die geforderten Mindesteinzahlungen leistet), kann rein theoretisch von zwei verschiedenen Arten von Zulagen profitieren. Außerdem gibt es einen besonderen Bonus für junge Menschen, die einen Vertrag abschließen.
Es gibt die:
- jährliche Grundzulage (bisher 154 Euro, ab 2018: 175 Euro)
- bis zu 300 Euro Kinderzulage
- einen einmaligen Bonus für Berufseinsteiger von 200 Euro
(Voraussetzung: Vertragsabschluss vor vollendetem 25. Lebensjahr)
Das zeigt: Diese Form der Altersvorsorge ist gerade für kinderreiche Familien lohnenswert, da die staatlichen Zuschüsse für Eltern besonders hoch sind. Dann kommt zur Grundzulage noch die staatliche Kinderzulage dazu – und zwar für jedes Kind. Allerdings gibt es eine kleine Einschränkung: Die Kinderzulage fließt nicht während der gesamten Spardauer, sondern nur solange Kindergeld bezogen wird.
Wichtig: Unterschreitet der Anteil an Einzahlleistungen (inklusive der Zulagen) vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, fließen die Kinderzulagen auch nur anteilig. Ab dem kommenden Jahr, lockt der Staat die Sparer aber immerhin mit einer erhöhten Grundzulage.
Zulagen steigen: Riester-Rente wird attraktiver
Damit künftig mehr Menschen riestern und privat noch etwas für ihre Rente tun, steigt ab 2018 die Zulage auf 175 Euro. Ein Zuschlag von über 13 Prozent, um die Riester-Rente attraktiver zu machen. Denn obwohl es über 16 Millionen Riester-Verträge gibt, scheinen nicht alle Versicherungsnehmer an den finanziellen Nutzen zu glauben. Denn jeder fünfte Vertrag ruht, heißt: Die Menschen zahlen nichts mehr in den Vertrag ein. Zwei Gründe sind dafür hauptverantwortlich: Die Sparer haben immer wieder Geld zu Verfügung, um es für die Altersvorsorge beiseite zu schaffen.
Zu diesen finanziellen Engpässen kommt hinzu, dass das Produkt „Riester-Rente“ nicht immer den besten Ruf genießt („zu teuer“, „nachgelagerte Besteuerung“, „intransparente Verträge“ etc.) und die Sparer in der Folge zweifeln lässt. Auch viele Geringverdiener, die mit der Riester-Rente der Altersarmut entkommen wollen, kommen ins Grübeln. Diese Zweifel jedoch, so die Bundesregierung, die Stiftung Warentest (die regelmäßig Riester-Produkte testet) und die deutschen Rentenversicherung, seien unbegründet.
Der einhellige Konsens: Der Abschluss eines Riester-Vertrags sei sinnvoll, gerade für Geringverdiener, die sonst keine Altersvorsorge abschließen können. Mit geringen Eigenbeiträgen schon ab fünf Euro im Monat, könne man die vollen staatlichen Zulagen erhalten und sich so ein Polster für später ansparen.Phovoir
Voraussetzungen um Zulagen zu erhalten
Die drei wichtigsten Voraussetzungen, um das Mindestmaß an staatlicher Förderung, die Grundzulage, zu erhalten, sind:
- der Sparer muss den (zertifizierten) Vertrag über die Riester-Rente selbst abgeschlossen haben
- er muss in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, oder einen Ehepartner haben, der über eine entsprechende Police verfügt
- es müssen mindestens 5 Euro im Monat (60 Euro im Jahr) eingezahlt werden
Natürlich können auch Beamte einen Riester-Vertrag abschließen (Beamte und Freiberufler können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen). Darüber hinaus gibt es noch einige spezielle Regelungen, die bestimmte Arten von Berufen betreffen. Darin ist genau festgeschrieben, wer – unter welchen Voraussetzungen – einen Vertrag abschließen darf.
Und sogar Menschen die nicht berufstätig sind, und damit nicht in die Rentenversicherung einzahlen, können rein theoretisch riestern – sofern sie einen Ehepartner haben, der wiederum vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresverdienstes einzahlt (mindestens jedoch den Sockelbetrag von 60 Euro). Ist das der Fall, erhalten beide Ehepartner ihre Zulagen in voller Höhe, plus die Steuervorteile.
Riester-Rente für Pflegende und bei Erkrankung
Der Hintergrund, wieso auch nicht berufstätige Personen riestern können: Die Riester-Rente soll den Sparern, die privat noch etwas für die Altersvorsorge tun, auch in finanziell schweren Zeiten eine Vorsorge ermöglichen. Dies ist bis heute ein Kerngedanke dieser Rente. Dasselbe gilt noch für andere Personengruppen, die unbeabsichtigt aus ihrer Beschäftigung ausscheiden – aber dennoch ihre staatlichen Zulagen für die Altersvorsorge erhalten sollen. Dazu zählen z.B. Langzeiterkrankte sowie Pflegende.
Wer aufgrund einer Erkrankung dauerhaft nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann, ist weiterhin förderungsberechtigt, wenn er Krankengeld bezieht. Wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt, erhält der chronisch Kranke in der Regel die Erwerbsminderungsrente. Dabei bleibt die Riester-Rente bestehen, wenn der Erkrankte vor seiner Rente pflichtversichert war.
Anspruch auf die vollen staatlichen Zulagen haben auch Personen, die Familienangehörige pflegen (sog. ehrenamtliche Pflegeangehörige). Allerdings muss nachgewiesen werden, dass man der Pflege 14 Stunden in der Woche nachgeht. Dann erhalten die Pflegenden Beiträge zur Rentenversicherung aus der jeweiligen Pflegekasse. Und damit sind sie förderberechtigt.
Video: Wichtige RIESTER RENTEN ÄNDERUNGEN 2018 | Es geht bergauf!
Mit dem Riester-Vertrag Steuern sparen
Neben den Zulagen lohnt eine Riester-Police auch noch wegen den damit verbundenen Steuervorteilen. Denn die Beiträge, die monatlich in den Vertrag fließen, können in der Einkommenssteuererklärung später als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das gilt für alle Riester-Sparer: Egal ob Geringverdiener, ALG-II-Empfänger, chronisch Kranker oder Pflegender. Also auch wenn jährlich nur der Mindestbetrag von 60 Euro geleistet wird, kann der Sparer beim Finanzamt eine Steuerersparnis geltend machen. Maximal dürfen dies 2100 Euro pro Jahr sein.
Ein paar Dinge gilt es hier aber noch zu beachten: Der Steuervorteil wird vermindert, je nachdem wie hoch die Zulagen waren. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, bekommt der Sparer die Differenz zusätzlich erstattet. Und: Verdient ein Versicherungsnehmer durch eine Gehaltserhöhung plötzlich mehr, müssen die Zahlungen womöglich angepasst werden. Außerdem sollte jeder, der riestert, kontrollieren, ob die Zulagen auch wirklich gezahlt werden.
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