Wer seine Lebensversicherung vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen hat, zahlt keine Steuer. Wir haben zusammengestellt, wovon die Lebensversicherung Steuer noch abhängt. Und wie verhält es sich bei der Risikolebensversicherung?
Lebensversicherung Steuer: Die Lebensversicherung heute
Zum Zwecke einer privaten Altersvorsorge, besitzen viele Menschen eine Lebensversicherung. Und obwohl die Lebensversicherung in den letzten Jahren an Attraktivität als private Altersvorsorge verloren hat, sind trotzdem noch über 80 Millionen Versicherungen dieser Art in Deutschland im Umlauf.
Man unterscheidet zwei Haupttypen von Lebensversicherungen:
- Die Kapitallebensversicherung
- die Risikolebensversicherung
Die Unterschiede zwischen diesen Beiden sind nicht zu verachten, auch was ihre Besteuerung angeht. Die Frage danach, wie es sich bei meiner Lebensversicherung mit den Steuern verhält ist daher immer auch gekoppelt an die Art des Vertrags, den ich einst abgeschlossen habe: Den Vertrag für eine Kapital- oder Risikolebensversicherung. So unterliegt z.B. die Risikolebensversicherung nicht der Einkommenssteuer.
Lebensversicherung Steuer: Unterschied in den Versicherungen
Heute raten viele vom Neuabschluss eines Lebensversicherungs-Vertrags, etwa zum Zwecke der Altersvorsorge, ab. Der Grund ist eine Entscheidung des Gesetzgebers, der die Kapitallebensversicherung seitdem für viele nicht mehr erschwinglich macht: Leistungen aus Verträgen, die seit 2005 abgeschlossen wurden, müssen in der Phase der Auszahlung erneut versteuert werden. Vom Steuervorteil in der Auszahlungsphase profitieren nur jene Kunden, die – mindestens – 60 Jahre alt sind. Außerdem muss deren Vertrag seit mindestens zwölf Jahren laufen. Hinzu kommt, dass die Zinsen für die Policen deutlich gesunken sind. Auch das ist ein Grund für die rückläufige Zahl von neu abgeschlossenen Verträgen.
Der Hauptunterschied zwischen Risiko- und Kapitallebensversicherung ist, dass die kapitalbildende Versicherung zusätzlich zum Schutz im Todesfall noch einen Sparplan bietet. Die Risikolebensversicherung bietet NUR den Schutz im Todesfall. Hier sind die Beiträge meist niedriger als bei der Kapitallebensversicherung. Auch was die Steuern angeht, gibt es Unterschiede. Zusammenfassend kann man sagen: Die eine Versicherung schützt besser vor Risiken, die andere dient eher als Altersvorsorge.
Lebensversicherung und Steuer (Verträge vor 2005)
Kapitallebensversicherungen zählen zu den häufigsten Arten der privaten Altersvorsorge hierzulande. Ganz grundsätzlich hängt die Besteuerung der Police vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Entscheidend ist hier, ob der Vertrag vor oder nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurde.
Hält man eine Police, deren Abschlussdatum vor dem Stichtag „01. Januar“ liegt, fallen für die Lebensversicherung keine Steuern an. Heißt: das Kapital, das mit Hilfe der Lebensversicherung angehäuft wurde, muss nicht versteuert werden. Die Beiträge gelten als Sonderausgaben. Allerdings müssen – damit keine Steuer anfällt – weitere Voraussetzungen gegeben sein.
Diese sind:
- Der Vertrag muss mindestens 12 Jahre bestanden haben
- davon muss der Vertragsnehmer mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt haben
- die im Vertrag festgelegte Todesfallsumme, muss die Höhe von 60 Prozent der einbezahlten Beiträge erreichen – mindestens
Ist schon eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, handelt es sich nicht mehr um eine steuerfreie Versicherung.
Lebensversicherung und Steuer (Verträge ab 2005)
Wer nach dem 01. Januar 2005 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, muss für seine Erträge Steuer abführen. Existieren nun bei einer später abgeschlossenen Lebensversicherung also überhaupt keine Steuer-Vorteile mehr? Die Antwort lautet: doch, einen steuerlichen Vorteil. Denn bei diesen Policen gilt, dass sich die Besteuerung unter bestimmten Bedingungen nur auf die Hälfte des Kapitalertrages, beläuft. Der Kapitalertrag ergibt sich dabei immer aus der Differenz zwischen der Aufbauleistung und den vom Versicherten gezahlten Beiträgen.
Die Antwort auf die Frage, ob der komplette Ertrag versteuert werden muss oder lediglich 50 Prozent steuerpflichtig sind, hängt erneut von einigen Faktoren ab. In den „Genuss“ der 50-Prozent-Steuer kommt dann, wer die Versicherungssumme nach Ablauf des 60. Lebensjahres bekommt und wenn der Vertrag für die Police mindestens zwölf Jahre lang bestand. Eine weitere Voraussetzung: Der Vertrag muss zwischen 2004 und April 2009 abgeschlossen worden sein. Auch hier gilt: Ist schon eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, muss der Ertrag vollständig besteuert werden.
50 Prozent Besteuerung für Auszahlung ab 01/2017
Auszahlung nach 60, zwölf Jahre Laufzeit, Vertragsabschluss zwischen 2004 und April 2009: unter diesen Voraussetzungen fallen für die Erträge aus Lebensversicherung 50 Prozent Steuern an. Demzufolge kann diese 50-prozentige Besteuerung zum ersten Mal für solche Erträge angewendet werden, die man vom 1. Januar dieses Jahres an erhält. Wichtig zu wissen: Die Bank besteuert zunächst die gesamten Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent, und nicht nur die Hälfte des Ertrags.
Wer davon betroffen ist, darf bei den Einkommenssteuererklärungen ab 2017 die begünstigten Lebensversicherungserträge nicht vergessen. Über eine Erstattung der Steuer erhält man so nachträglich seine lediglich 50-prozentige Besteuerung zum individuellen Steuersatz. Dieser individuelle, persönliche Steuersatz ergibt sich aus dem individuellen Einkommen, das zu versteuern ist.
Wieder anders verhält es sich, wenn das Kapital nach dem Ende der Laufzeit an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird. Zu berücksichtigen sind dann stets die persönlichen Umstände des Kapitalempfängers. Erfolgt die Auszahlung z.B. als monatliche Rente, wird diese Rente besteuert – zusammen mit dem Ertragsanteil.
Besteuerung der Lebensversicherungen: Ab 2005 massive Änderungen
Die Steuerprivilegien für Verträge, die nach 2005 abgeschlossen wurden, existieren also nicht mehr in der Form wie es früher der Fall war. Grund dafür ist das sog. Alterseinkünftegesetz, das an jenem 01. Januar in Kraft trat.
Diesem Gesetz, das vom Bundestag 2004 beschlossen wurde, ging ein wichtiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts voraus. 2002 urteilte das Gericht, dass die bisherige Rentenbesteuerung, wie sie damals üblich war, nicht mit dem Gleichbehandlungsgesetz im Grundgesetz zu vereinbaren sei. Die Richter sahen es als gesetzeswidrig an, dass Renteneinkünfte auf verschiedene Arten besteuert wurden. Seither hat das Gesetz Auswirkungen nicht nur auf private Kapitalanlageprodukte für die Altersvorsorge, wie etwa die Lebensversicherung, sondern z.B. auch auf die gesetzliche Rentenversicherung oder die betriebliche Altersvorsorge. Dabei handelt es sich um die drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland.
Lebensversicherung Steuer: Unterschiede bei den 3 Säulen
Bei Aufwendungen für die gesetzliche und die betriebliche Altersvorsorge, fällt keine Steuer an. Im Gegensatz dazu sind Beiträge zur privaten Altersvorsorge, also z.B. die Lebensversicherung, steuerlich nicht befreit. Erträge aus der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge, unterliegen der sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“. Das heißt, dass die Steuer erst dann fällig wird, wenn es zur Auszahlung kommt (Auszahlungsphase).
Die Abrechnung der Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, erfolgt dann erst mit der Einkommenssteuer. Zusammenfassend verhält es sich mit der Besteuerung der Einkünfte aus den unterschiedlichen Arten zur Altersvorsorge, also wie folgt:
- Gesetzliche Rente: Durch die nachgelagerte Besteuerung profitieren Einzahler im Alter oft von weniger Steuerzahlungen. Denn: die Rente ist geringer als das Arbeitseinkommen, weshalb ein anderer Steuersatz zur Anwendung kommt.
- betriebliche Altersvorsorge: Die Versteuerung erfolgt wie bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit („sonstige Einkünfte“). Die Steuer muss in vollem Umfang entrichtet werden, zusätzlich fallen Sozialabgaben an
- private Altersvorsorge: In aller Regel fallen Steuern hier nur auf den Kapitalanteil an
Die Steuer bei der Risikolebensversicherung
Wer diese Versicherung besitzt und Steuern sparen möchte, muss ein paar Dinge beachten. Der Versicherungsnehmer muss bei der Risikolebensversicherung seine gezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Es ist in Deutschland sogar gesetzlich festgeschrieben (Einkommenssteuergesetz §10), dass Beiträge für diese Policen wie Sonderausgaben zu behandeln sind – und damit in der Einkommenssteuererklärung auch so erklärt werden müssen.
Hierzu braucht der Versicherungsnehmer die Anlage „Vorsorgeaufwand“. Dort gibt es den Punkt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“, in den er dann die Höhe der Versicherungsprämie einträgt, die er gezahlt hat. Von Interesse sind demnach die Steuern die auf den Ertrag aus der Versicherung anfallen, weniger die „steuerliche Behandlung“ der eingezahlten Beiträge.
Die Risikolebensversicherung und die Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer kann bei der Risikolebensversicherung eine wichtige Rolle spielen. Sie kann nämlich nicht nur das Erbe sondern auch das Kapital aus der Versicherung mindern. Allerdings: es gibt ein Freibetrag, auf den keine Steuer anfällt. Der Freibetrag liegt bei 500.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner. Für Kinder und Stiefkinder liegt er immer noch bei beträchtlichen 400.000 Euro.
Es gibt ein paar Tricks, wie bei der Police die Steuer umgangen werden kann. Diese Tricks lohnen sich vor allem für Personen mit einem „geringen“ Freibetrag (z.B. Freunde des Versicherten mit einem Freibetrag von 100.000 Euro, die in Steuerklasse I eingeteilt sind). Die Erbschaftssteuer kann umgangen werden, wenn es sich bei der empfangsberechtigten Person auch zugleich um den Versicherungsnehmer des Vertrags handelt. Heißt: Sind Leistungsempfänger und Beitragszahler dieselbe Person, fallen auf das ausgezahlte Kapital nach dem Tod der oder des Versicherten, keine Steuern an.
Lohnt diese Police heute noch?
Sicher ist: In Zeiten, in denen das Rentenniveau immer weiter sinkt und die gesetzliche Rente für immer mehr Menschen nicht mehr zum Leben reicht, wird die Frage nach anderen Formen der Altersvorsorge immer wichtiger. Der altbekannte Ausspruch von Ex-Arbeitsminister Norbert Blüm („Die Rente ist sicher“) stimmt nur noch zum Teil. Die Rente bzw. deren Auszahlung mag sicher sein. Aber dass deren Höhe im Alter auch ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht, ist längst nicht mehr so sicher.
Früher gab es einen regelrechten Kapitallebensversicherungs-Boom, vor allem bedingt durch die geringen Renditen bei Sparverträgen und das fehlende Vertrauen in Fonds und Wertpapiere. Durch die attraktiven Zinsen, versprachen die Lebensversicherungen eine sinnvolle, ertragreiche Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
Doch heute? Seit ein paar Jahren schon ist es so, dass die Lebensversicherer bei weitem nicht mehr die Garantien für Zahlungen im Alter geben können, wie dies noch vor zehn oder 15 Jahren der Fall war. So erklärt sich, wieso der Garantiezins heute oft bei weniger als 1,5 Prozent liegt.
Als Fazit muss daher klar gesagt werden: Um fürs Alter vorzusorgen, lohnen Lebensversicherungen nicht (mehr). Zumindest nicht bei diesen konstant niedrigen Zinsen.
BIldnachweis:©Shutterstock-Titelbild: _ thodonal88 -#01: pathdoc -#02: Andrey_Popov -#03: _ wavebreakmedia-#04: ESB Professional_